Ja, der ASD-Wissen-Podcast. Heute mit Vivian Guerrero-Meneses. Sie ist Geschäftsführerin der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen. Und ich freue mich, dass wir beide heute über das Thema Ombudsstelle im Kontext ASD sprechen können. Erstmal herzlich willkommen. Hallo. Hallo. Ich freue mich sehr, hier sein zu dürfen und auch auf das Gespräch natürlich. Ja, super. Also ich glaube, dass wir hier heute ein Thema besprechen, was für den ASD eine unglaublich große Relevanz hat und wir vielleicht aber auch erstmal ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten müssen. Der Begriff Ombudsstelle klingt ja erstmal sperrig und bürokratisch. Dabei geht es ja eigentlich um etwas sehr Menschliches, Parteiergreifen für die, die strukturell unterlegen sind. So würde ich mal den Begriff Ombudsstelle betrachten. Ja, Vivian, ich würde mich total freuen, wenn Sie sich einmal kurz vorstellen können, vielleicht ein bisschen Ihren Werdegang den HörerInnen näher bringen und dass wir dann vielleicht einmal dazu kommen, was ist eigentlich die Aufgabe einer Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte.

Das mache ich doch sehr gerne. Also Vivian Guerrero Meneses, ich bin Soziologin, Depumsoziologin und eigentlich mehr oder weniger seit Anfang meiner Karriere immer im sozialen Bereich unterwegs gewesen, auch relativ schnell als Leitungskraft. Und ich habe auch schon mehrere Stationen durchgemacht. Ich war auch in Wohlfahrtsverbänden, habe dort Bereiche geleitet, mehrere Beratungsstellen auch schon aufgebaut. Und ja, jetzt letztes Jahr im November bin ich dann bei der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrecht in Hessen angekommen. Und dann darf ich, ich halte es für ein großes Privileg, dass SGB VIII weiter an Menschen geben, die vergessen haben oder nicht so ganz präsent haben, dass das etwas ist, was wirklich Sinn macht und auch junge Menschen und deren Familien gut unterstützen.

Es gibt insgesamt 20 Ombudstellen in allen Bundesländern, also über die Bundesländer verteilt. In Flächenländern gibt es durchaus ein paar mehr, zum Beispiel in Niedersachsen. Dort sind, glaube ich, vier. Genau, und wir arbeiten gemeinsam im Bundesnetzwerk Ombudschaft zusammen. Genau, aber wir waren ja eigentlich dabei zu sagen, was ist denn Ombudschaft überhaupt?

Vollkommen wichtig und klar. Umbudschaft für Kinder- und Jugendrechte bedeutet im ersten Moment, dass wir quasi dafür zuständig sind, dass das SGB VIII von öffentlichen oder eben auf Reihenträgern eingehalten wird. Junge Menschen in stationären Einrichtungen oder aber auch Pflegekinder oder deren Pflegefamilien oder auch die Herkunftsfamilien können sich an uns wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass sie nicht adäquat ihre Rechte umgesetzt sehen. Wir prüfen das dann. Wichtig ist da zu sagen, dass wir fachlich fundiert parteilich sind, was immer bedeutet. Wir gucken uns das an und wenn hier aus unserer Perspektive ein Recht da ist, das nicht eingehalten wird, dann helfen wir den Leuten natürlich, helfen auch dabei, Machtasymmetrien auszugleichen und die Augenhöhe herzustellen. Es passiert aber durchaus auch, dass wir sagen, das Jugendamt arbeitet hier gut und das kann man sich zwar wünschen, dass man da mehr bekommt, aber da geht alles mit rechten Dingen zu. Genau.

Und wenn sich jetzt eine Person, eine betroffene Person an die Ombudsstelle wendet, das wird ja wahrscheinlich häufig erstmal im Rahmen einer Beschwerde oder aus der Sicht einer betroffenen Person eine nicht gut funktionierende Zusammenarbeit sein. Wie sind dann die Schritte? Wie gehen Sie da vor? Genau. Also es dürfte keine Überraschung sein, dass nicht viele Leute bei uns anrufen und sagen, also das Jugendamt XY hat wundervoll gearbeitet. Vielen Dank dafür. Dafür meistens rufen die Leute an oder die Menschen an, wenn sie eben in Konflikt mit öffentlichen Trägern, das sind tatsächlich fast 95 Prozent unserer Fälle.

Betreffen, also 80 Prozent betreffen ausschließlich öffentliche Träger. Die weiteren fünf sind dann öffentliche und freie Träger gemeinsam und dann haben wir noch fünf Prozent Anteil, wo nur freie Träger involviert sind. Und ja, also dementsprechend gucken wir uns dann an, ist es überhaupt ein unbotschaftlicher Fall oder ist es nicht. Also wir arbeiten sehr abgegrenzt. Unser Wirkungsbereich ist das SGB VIII. Das bedeutet alles, was mit Leistungserbringung zu tun hat, mit Einbezug gerade bei Hilfeplanung zum Beispiel zu tun hat. Da können sich, also gucken wir uns an, sind denn da Rechte verletzt? Und wenn das so ist, dann beraten wir die Ratsuchenden, die Immer erst mal, was sie selbst machen können. Das ist ein wichtiger Pfeiler bei uns, dass es das Hilfe-zu-Selbsthilfe-Prinzip ist.

Bedeutet, wenn, also alles, was jemand selber machen kann, sollte er selber machen, weil es eben auch die Selbstwirksamkeit, also das Gefühl fördert. Und die Ohnmacht, die ja bei allen, die bei uns anrufen, sehr, sehr präsent ist, dann ein Stück weit aufgelöst werden kann. Aber wir bieten natürlich auch an, dass wir Korrespondenzen schreiben, Widersprüche mitformulieren, dass wir auch beim Jugendamt anrufen, mit dem ASD-SachbearbeiterInnen sprechen und da schauen, wie wir den Konflikt beilegen können und gemeinsam eine gute Lösung finden im Sinne der Kinder- und Jugendrechte.

Also eine ganz wichtige Schnittstelle, um auch dieses gefühlte strukturelle Machtgefälle, was Adressatinnen der Jugendkinder und Jugendhilfe ja häufig auch erleben und was ja auch faktisch eben auch da ist, systemimmanent ist, jemanden an die Seite zu bekommen, die da im Rahmen einer parteilichen Rolle wirken kann. Trotzdem müssen sie ja auch in irgendeiner Weise eine Neutralität herstellen oder mitbringen vielmehr, wenn es darum geht zu vermitteln. Um eben ja auch in einen Lösungsprozess einzusteigen. Haben Sie eigentlich die Möglichkeit, wenn Sie jetzt erst mal die Seite der Betroffenen hören, die ja dann häufig diesen Prozess damit starten, dass sie Kontakt aufnehmen, sich auch ein, ich sag mal, ein neutrales Bild vom Sachverhalt zu machen? Das heißt, gibt es so etwas wie das Anfordern von Stellungnahmen von den Jugendämtern oder gibt es vielleicht sogar ein Akteneinsichtsrecht oder etwas? Wie können wir uns das vorstellen? Wie gehen Sie dann wirklich so im Detail vor, wenn Sie sich ein Bild machen wollen? Genau, also wir bekommen von den Ratsuchenden, wenn sie denn wollen, dass wir tätig werden natürlich, nur in dem Fall Schweigepflichtentbindungen. Als Beratungsstelle dürfen wir uns dann im Namen der Ratsuchenden auch an SachbearbeiterInnen des ISDs wenden und dürfen auch vertrauliche Dinge mit ihnen klären und Unterlagen bekommen. In den meisten Fällen...

Erzählen natürlich erstmal die Ratsuchenden aus ihrer Perspektive und dann, wenn wir herausgefunden haben, wo liegt denn jetzt der Kern irgendwie des Problems, fragen wir dann auch, ob es schon Unterlagen gibt, ob es zum Beispiel Hilfepläne gibt oder ob es schon Bescheide gibt, die rausgegangen sind, gegen die man dann Widerspruch einem einreichen kann oder nicht. Und da merken wir auch ganz schnell die, die uns das dann geben können. Also in manchen Fällen gibt es auch noch gar nichts schriftlich. Also dann ist es unsere Aufgabe, da mal freundlich nachzufragen, ob wir was schriftlich bekommen können, damit wir einfach da auch drauf reagieren können. Aber in manchen Fällen passiert es natürlich auch, dass dann, nachdem viel erzählt wurde, gar keine Unterlagen, also die gar keine vorzeigen wollen und wir dann merken.

Da passt es vielleicht nicht ganz so übereinander und dann schauen wir auch, also wir gehen ja auch in den Dialog mit den ISD-MitarbeiterInnen und hören uns deren Seite an und dann klären wir die Perspektive eben auch mit unseren Ratsuchenden nochmal ab. Und wenn da große Diskrepanzen sind, dann schlagen wir einfach auch vor, dass man vielleicht mal gemeinsam ein Gespräch führt, um eben eine Nivellierung herzustellen zwischen dem einen und dem anderen. Wir sind, also das ist tatsächlich oftmals ein Irrglaube, sage ich mal, neutral sind wir niemals. Wir sind immer fachlich fundiert parteilich, was aber auch bedeutet, dass wir uns fair angucken und sachlich angucken, was für ein Bestand gerade da ist und dann auf der Basis eben agieren. Also das heißt nicht gegen das Jugendamt, sondern im besten Falle mit dem Jugendamt für Kinder- und Jugendrechte gemeinsam.

Nun ist es ja auch Alltag in Settings der Beratung für die ASDs, dass wir mit BeschwerdeführerInnen zu tun haben, die in hochstrittigen Kontexten unterwegs sind, wo sie besonders emotional aufgeladen sind und wir auch damit umgehen müssen, dass wir ja instrumentalisiert werden zwischen den Fronten. Gibt es solche Situationen auch bei Ihnen, wo Sie merken, wow, da sind schon zig Beschwerdeinstanzen aktiv in einem Fall und jetzt sind wir eine weitere, die versucht wird, vielleicht auch zu instrumentalisieren und, ich sage mal, die Ressourcen aufgebraucht werden für Verfahren, die es eigentlich gar nicht in dem Sinne sozusagen benötigen, dass da noch eine weitere Instanz mit involviert ist. Passiert Ihnen das auch? Das passiert uns auf jeden Fall auch. Wir sind oftmals auch Teil von sehr großen und langen Verteilern, die von Politik über Jugendämter bis hin zu verschiedensten Beratungsstellen gehen. Und wir schauen uns die Fälle trotzdem erstmal an.

Meistens entscheiden wir dann, wir können da gar nichts machen und wir können an der Stelle gar nicht mehr mit in diesen Fall hineingehen. Aber wir gucken uns trotzdem immer die Fälle an. Warum? Weil selbst wenn versucht wird, uns als Beratungsstelle zu instrumentalisieren, selbst wenn dieser Versuch gemacht wird, könnte es sein, dass Kinder zwischen die Räder kommen in diesen Eigeninteressen. Und deswegen gucken wir uns immer trotzdem ganz genau an, gibt es da etwas, was wir eventuell vielleicht für das Kind oder den Jugendlichen tun können und sagen dort auch immer, dass sich die Kinder oder die Jugendlichen selbst sehr gerne an uns wenden können. Und das aber, solange es gerade vor Familiengericht liegt oder eben da ein Verfahren anhängig ist, wir derzeit gar nichts tun können. Genau, also wir gucken da immer und unsere Arbeit ist durch die Kinderrechtskonvention auch immer in best interest of the child. Das heißt, wir lassen uns nicht quasi von hochstrittigen Eltern instrumentalisieren, ihre Interessen durchzusetzen, wenn diese nicht deckungsgleich mit dem Kindeswohl oder der Situation des Kindes ist.

Für mich ist auch mal eine interessante Frage, wie niedrigschwellig ist eigentlich der Zugang für Betroffene, die sich mit den Ombudstellen, jetzt ein Beispiel Hessen, wenn die sich dort Hilfe suchen. Ich meine, Hessen ist ja auch so ein langgezogenes Bundesland. Ganze Norden, sage ich mal, sind Familien im Bad Karlshafen, die ihre Unterstützung brauchen. Oder Neckarsteinach, ganz unten im Süden des Bundeslandes. Wie sichern Sie eigentlich einen niedrigschwelligen Zugang zu Ihrer Beratung? Also jetzt gerade ganz frisch, um tatsächlich weiterflächig auch mitgehen zu können, wird im Januar eine neue Regionalstelle in Kassel eröffnet. Also wir sitzen in Frankfurt, dann wird es noch einen in Kassel geben. So haben wir eben auch die Möglichkeit, dass Familien im Norden von Hessen gegebenenfalls begleitet werden können. Wir haben verschiedene Eingangskanäle, sage ich mal. Man kann uns per E-Mail erreichen, man kann uns per Telefon erreichen, per WhatsApp, per Signal, über Instagram. Wir machen keine Beratung über die Social Media Accounts, sondern führen das dann rüber in datensichere Häfen, sage ich mal. Aber tatsächlich ist es wichtig, dass wir einfach für junge Menschen erreichbar sind. Also die schreiben oft auch einfach nachts oder abends, wenn sie Hilfe suchen und.

Das geht eben über so einen Messenger-Dienst besser als jetzt über E-Mail. Wir machen auch Videocalls, wenn das gewünscht ist. Und bei Verfahren oder bei Situationen, wo gerade die Ratsuchen so eine Machtasymmetrie spüren, also sagen, mir wird nicht zugehört oder die machen, was sie wollen mit mir, da gehen wir auch mit ins Jugendamt und setzen uns mit an den Tisch.

Und sprechen das Gespräch vor mit den Ratsuchenden, hören gut zu und wenn wir das Gefühl haben, dass hier ein Machtgefälle ausgespielt wird, dann sagen wir auch irgendwie, dass es gut wäre, wenn der Ratsuchende jetzt mal zu Wort kommt und das ist wichtig irgendwie zu hören, was deren Perspektive sind, sodass wir eben sicherstellen, dass das eben, also Partizipation nicht bedeutet, man sitzt nur dabei, sondern man darf auch wirklich was sagen. Total interessant für die Perspektive auf die Schnittstelle zu den ASD in Deutschland. Was ist denn aus Ihrer Erfahrung so ein klassisches Thema, was Sie als Ombudsstelle regelmäßig bearbeiten? Also wo knirscht es regelmäßig zwischen ASD und den Adressatinnen?

Also es gibt schon so, ich sag mal, Sollbruchstellen Bruchstellen beziehungsweise Knirschtzonen, vielleicht ist das das bessere Wort. Also da, wo wir regelhaft drin sind, was aber eigentlich gar keinen Spielraum hätte, ist zum Beispiel die Beteiligung in Hilfeplänen. Also eben da kommt es immer wieder vor, dass dann einfach nur mit Fachkräften beispielsweise gesprochen wird oder die jungen Menschen erst im Nachgang zum Gespräch mit dazukommen dürfen, dass ihnen gesagt wird, welche Ziele sie haben sollen, obwohl es ja eigentlich um ihr Leben geht und so weiter und so fort. Also die Beteiligung an Hilfeplänen ist ein großes Thema, aber dann auch an der Stelle geht es bei Hilfeplänen auch darum, ja so fehlende Mitwirkungen, die dann gesagt wird. Wir haben sehr häufig Fälle von jungen Menschen, die psychisch erkrankt sind, die gar nicht mitwirken können und ihnen wird fehlende Mitwirkung erstmal unterstellt, obwohl die gar nicht da ist vielleicht und wir versuchen dann den Weg zu finden, sie noch mit einzubeziehen. Ein großes Feld ist der 41er, also Hilfen für junge Volljährige. Da erleben wir immer wieder, dass Hilfen qua Geburtstag beendet werden und das ist ganz klar im SGB VIII geregelt, solange nötig.

Und das kann man nur, indem man eben regelhaft Hilfeplangespräche durchführt und schaut, irgendwie wo der Bedarf liegt. Ein Geburtstag markiert, keine Notwendigkeit, Hilfe zu haben oder eben nicht zu haben. Und da sind wir oft involviert, eben in befristeten Hilfen oder eben in Hilfebeendigungen, die überhaupt gar nichts damit zu tun haben, wo der Jugendliche gerade steht, sondern eher damit zu tun haben, dass...

Dass da gesagt wird, jetzt ist aber gut, weil du bist jetzt 18 oder bist jetzt 21. Also es gibt sehr viele, die auch darüber hinaus fördern. Ich möchte nicht das Bild zeichnen, dass das nur so wäre. Aber wie ich ja vorhin schon gesagt habe, bei uns rufen nur diejenigen an, bei denen das passiert. Das muss man in der Perspektive hier auch ganz klar so sagen. Also wir reden hier über die Fälle, die in einer Ombudsstelle landen und was dort dann die Schwerpunkte der Beratung sind. Was mich total interessieren würde, ist, Ihnen kommt dann ein Fall auf den Tisch, wo es darum geht, man wegen einer Hilfe für junge Vorjährige wird gar nicht bewilligt oder relativ kurz befristet. Also aus der eigenen Erfahrung weiß ich es noch zu Steuerungsvorgaben bezüglich Heimerziehung oder auch Pflegefamilien, wo die Jugendlichen oder die jungen Erwachsenen dann relativ kurz nach dem 18. Geburtstag, ich sag mal auf Knopfdruck, vollkommen selbstständig sein können, weil sie sind jetzt 18 geworden und dann erwartete man.

Dass Ziele bereits mitgebracht werden in einen Hilfeplanungsprozess und wer keine eigenen Ziele hat, der braucht auch keine Hilfe mehr. Also ich kenne diese ganzen Steuerungsvorgaben, die natürlich irgendwo auch aus einer haushalterischen Not heraus sich überlegt wurden und für die sozialpädagogischen Fachkräfte dann in der Hilfeplanung irgendwie dann auch als Vorgabe gelten sollten.

Und wie reagieren denn die Jugendämter, mit denen Sie dann in Kontakt treten, wenn Sie darauf aufmerksam machen, Mensch Leute, wir haben auch gerade mit der Novellierung des SGB VIII hier auch nochmal eine Stärkung der 41er-Hilfen bekommen, Ausweitungen und eine Klarstellung, dass diese Hilfen zu bewilligen sind, wenn es einen pädagogischen Bedarf gibt und die Hürde eben nicht so hoch ist, dass man sozusagen nur noch in Ausnahmefällen im Rahmen von Nachhalteprozessen irgendwie Ansprechung auf diese Hilfen hat. Wie reagieren die Fachkräfte auf ihre Intervention? Ich sage mal unterschiedlich. Es gibt welche, die wirklich sogar dankbar sind, dass wir kommen und sagen, so steht das aber im SGB VIII und Hilfen dürfen nicht befristet werden. Und wenn sie das dann schriftlich haben, dann belegen sie auch gerne die Hilfen weiter. Wir erleben tatsächlich recht häufig, dass Druck gemacht wird, also buchhalterischer Druck gemacht wird. Es ist kein Geld da. Guckt mal, dass ihr weniger stationär, lieber ambulant bewilligt. Und das geht ja eigentlich am Sinn der Jugendhilfe vorbei, weil es ja die Hilfe sein sollte, die am besten eben passt. Und wir haben auf der einen Seite, wie gesagt, welche, die wirklich auch froh sind, dass sie dann etwas haben. Die können sich auf ein Gesetz stützen. Wir haben aber auch Situationen, wo dann das einfach an die Teamleitung oder an die Jugendamtsleitung weitergegeben wird.

Und wir sprechen dann dort quasi mit den Leuten meistens. Also tatsächlich geht es dann auch durch.

Wenn nicht, dann nehmen wir es sportlich, schreiben einen Widerspruch und begleiten das dann einfach weiter, weil wir fest der Überzeugung sind, dass das SGB VIII doch bitte so befolgt werden soll, wie es eben aufgesetzt wurde. Also uns wird nicht immer freundlich begegnet, aber wir erleben auch, dass ISD-Mitarbeiter ganz froh sind. Also wir haben heute gerade zum Beispiel ein Dankeschön aus einem ASD, eine ASD-Mitarbeiterin in einem Jugendamt bekommen, die gesagt hat, dass sie so froh ist, dass wir jetzt Teil in diesem Fall sind, weil sie ganz lange gar keinen Zugang hatte zu der Mutter oder mit ihr sprechen konnte und sie jetzt das Gefühl hat, dass das jetzt in Bahnen kommt, irgendwie, dass es in die richtige Richtung läuft, weil vorher war es einfach nur konflikthaft und belastet. Also genau. Ein total interessanter Punkt, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen möchte, der ASD und die Ombudsstelle. Also wie können ASD-Fachkräfte die Ombudsstelle auch als Ressource begreifen, anstelle sie als vielleicht eine weitere Bedrohung zu sehen? Wir alle kennen in der Praxis den Druck, der mit Dienstaufsichtsbeschwerden verbunden ist, weil er einfach unglaublich viel Aufwand mit sich bringt.

Vorerst würde ich gerne noch einmal auf den Punkt der Hilfeplanung kommen, wo Sie am Anfang sagten, Mensch, das ist so ein klassischer Punkt, den wir feststellen, also ein Muster vielleicht sogar, dass der Beteiligungsaspekt in Hilfeplanung häufig zu kurz kommt. Und wir wissen, 36 fordert zum Beispiel auch, dass die Beratung im Hilfeplanprozess in einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen muss. Erleben Sie in der Praxis, dass es, ein vollumfängliches, so einen vollumfänglichen Materialkoffer vielleicht für Fachkräfte gibt, um das auch zu können. Und ich als Beispiel, je jünger die Kinder sind, desto schwieriger wird ja auch eine Übersetzung von diesen sehr formalen Prozessen, die im ASD so im Rahmen der Diagnostik und der Hilfeplanung erwartet werden, dass die Fachkräfte auch genügend an der Hand haben, also von der organisationellen Struktur her, um diesen Paragrafen auch in der vollen Breite auch ausführen zu können?

Also jetzt aus unserem Realitätswahrnehmen heraus, würde ich sagen, eher nicht. Also ich glaube, Ihnen würden solche Materialien sicherlich helfen. Ich kann schon ein Stück weit verstehen, wenn die Situation so ist, dass es in manchen Jugendämtern nur noch darum geht, gerade so die schlimmsten 8a-Fälle abzuarbeiten. Und man weiß zwar und man möchte eigentlich auch Hilfeplangespräche machen, aber es funktioniert halt einfach gerade nicht. Und dann auch noch eine Schulung dazu, Achtung meine Güte, dass das durchaus einfach eine schwierige Situation für ISD-Mitarbeitende ist, da auch überhaupt Weiterbildungen oder Infomaterial zu bekommen. Wir haben beispielsweise im letzten Jahr ein Hilfeplan-Karten-Set entworfen für Pflegekinder. Wir sind gerade dabei zu gucken, ob wir das auch für stationäre Einrichtungen ausweiten, wo man eben Hilfeplangespräche vorbereiten kann. Also auch in der Einrichtung, um auch kleineren Kindern die Möglichkeit zu geben.

Da mit einbezogen zu werden. Das erleben wir relativ häufig, dass bis zu einem bestimmten Alter immer gesagt wird, das erklären wir jetzt mit den Eltern, das Kind kann da ja gar nichts zu sagen. Aber das würden wir challengen, sage ich mal. Man kann auch Kinder altersgerecht einbeziehen und wenigstens herausfinden, wo sie gerade stehen und nicht nur dem vertrauen, was eben durch Eltern gesagt wird. Und ich glaube, es ist auch notwendig, wenn es um das Kindeswohl geht, dass man eben auch zuhört und mitnimmt und einbezieht. Ein ganz interessantes Thema ist der Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen hat mal einen sehr interessanten Film aufgenommen, Kurzfilm, ich bin auch noch da, heißt der, wo Betroffene, Aus Heimerziehung berichten, also junge Menschen, wie sie Hilfeplanung durch den ASD eigentlich so erlebt haben.

Und als ich ihn das erste Mal gesehen habe, habe ich auch gedacht, meine Güte, ja, das mal zu reflektieren und sich mal vor Augen zu führen, was so meine eigene Hilfeplanung in der Vorbereitung so für Prioritäten hat, da ist dieser Teil der Beteiligung doch immer relativ klein gewesen. Weil ein Hilfeplangespräch für uns Fachkräfte natürlich ein Klassiker ist, den wir wöchentlich in der Regel durchführen. Aber welche Ängste und welche, ja auch manchmal, also einige Jugendliche beschrieben das wirklich schlimmer als eine Matheklausur, wenn dieser Hilfeplan-Termin ansteht und es wird so rein defizitär betrachtet, was alles nicht geklappt hat. Und dann sitzen die Eltern noch da mit drin und noch mehr Fachkräfte, Hausleitung, also ein Tisch voller Menschen und wenig Vorbereitung, also eine Verantwortung, die sowohl bei den Trägern liegt, ihre BewohnerInnen dann auch vorzubereiten, aber auch natürlich bei den ASD-Fachkräften sich dann diese Zeit nehmen zu müssen, um vielleicht vor Ort mal anzurufen, hast du noch Fragen vorher, kann ich dir noch irgendwas beantworten? Also klar zu reflektieren, dass das eben für die Familien oder die Betroffenen eben kein Standard ist, sich mal eben da hinzusetzen und darüber zu sprechen, was war denn das letzte halbe Jahr. Also auch nochmal ein Tipp von meiner Seite, ich bin auch noch da, kann man im Internet frei aufrufen, den Film.

Das sind wirklich gut investierte 15 Minuten, um sich seiner Rolle nochmal klar zu werden. Natürlich immer mit diesem Punkt auch der zeitlichen Ressourcen, die in vielen Diensten ja wirklich prekär sind. Haben Sie das Gefühl, dass das auch etwas ist, was Ihnen regelmäßig anstellt?

Dass in der Realität ein Thema ist, was Sie auch spüren, dass die Fachkräfte Ihnen rückspiegeln, natürlich und das weiß ich, aber wann soll ich das noch machen? Das ist so ein klassischer Satz in unserer Organisation, wann soll ich das denn noch machen? Also Priorität ist 8a, dann kommen irgendwie die Hilfeplangespräche, dann kommt auch schon die Statistik, weil darüber man eben viele Stellen und so weiter auch argumentativ dann vielleicht noch bekommen könnte. Und dann sind ja diese, wenn man das Sternchen noch erreichen möchte zur 1, das fällt dann hinten über, weil die Kapazitäten dafür dann am Ende gar nicht mehr da sind. Das könnte ja dann auch wirklich so ein Dilemma sein, wo man dann auch wirklich in ihrer Position vielleicht den Betroffenen das auch irgendwie erklären muss. Ist das eine Rolle, wo sie sich da manchmal sehen, das dann auch wieder zu spiegeln, dass aufgrund von Ressourcenknappheit es manchmal dann auch zu Schwierigkeiten in der Bearbeitung kommt?

Also teilweise schon, aber, also das muss ich auch nochmal da klar sagen, wenn wir ja, also wenn wir jetzt der Theorie folgen oder beziehungsweise unserer Aufgabe, dass wir Machtasymmetrien ausgleichen sollen, ist das eine sehr adultistische Annahme zu sagen, ich habe keine Zeit, deswegen bist du im Nachteil. Und da geht es eben auch darum, da auch für sich einzustehen dann als junger Mensch und zu sagen, ja weiß ich, aber ich brauche gerade dieses und jenes und wenn es gut vorbereitet ist und man ja schon quasi Lösungsansätze vorgelegt bekommt, dann kann so ein Gespräch ja dann auch relativ kurz sein. Aber wir erleben zum Beispiel auch, dass teilweise Jugendliche ein oder zwei oder drei Jahre teilweise kein Hilfeplangespräch haben, weil da keine Zeit war Und es ist halt, da geht es um ihr Leben und da geht es darum, wie sie sich entwickeln und wo sie sich hin entwickeln. Wir verstehen als Beratungsstelle und als erwachsene Menschen natürlich dieses Dilemma. Wir sehen das und wir wollen auch...

Ein Stück weit irgendwie dafür auch Platz schaffen, dass das auch gesehen wird. Aber auf der anderen Seite muss dann eben auch gesehen werden, dass es nicht immer sein kann, dass die jungen Menschen quasi das Nachsehen haben, nur weil Erwachsene keine Zeit haben, sich ihre Fälle anzugucken. Dann wäre es eher eine Motivation, in den Organisationen nochmal deutlich zu machen, Es kann nicht sein, dass aufgrund dieser schwierigen Ressourcenlage die rechtlichen Ansprüche der Klientinnen nicht korrekt ausgeübt werden.

Letztendlich ist es ja kein Kann, sondern es ist eine gesetzliche Verpflichtung, dass das stattzufinden hat. Und dann, also da können die ASD-Mitarbeiter in überhaupt gar nichts für, aber dann müsste es also auch dementsprechend Stellen geben, damit das auch geleistet werden kann, weil es ja eigentlich um die gesetzliche Umsetzung geht. Dann könnte man ja so eine Art Perspektivwechsel auch durchführen und die Ombudstellen als Frühwarnsystem für systemische Probleme betrachten, weil je mehr sie aktiviert werden durch die Betroffenen, das ist jetzt erstmal eine Hypothese, so größer könnte man sagen, je mehr läuft dann auch vielleicht schief in der Betreuung der Klientinnen in den ASD.

Gibt es etwas, wo Sie sagen, da bin ich als Geschäftsführerin der Ombudsstelle auch in einem regelmäßigen Austausch mit Jugendamts- oder Dezernatsleitungen, wo Sie diese Ergebnisse auch rückspielen können und zwar nicht dorthin auf der Fachkraftsebene, die das sich immer alles anhören müssen. Wir kennen das auch bei Gericht oder in Gesprächen mit Schulen, dass die Fachkräfte immer den Kopf dafür hinhalten, dass auf organisationaler Ebene die Hausaufgaben nicht gemacht werden, in Klammern können, Hausaufgaben gemacht werden können, aufgrund mangelnder Ressourcen. Haben Sie da in Hessen einen strukturellen Austausch, wo Sie das zurückspiegeln können, was Sie in Ihrer Praxis erleben? Ja, tatsächlich. Also es gibt Jugendämter, die regelhaft im Austausch mit uns sind und das auch quasi als ein Qualitätssicherungstool begreifen, zu sagen, okay, wie können wir Kinderrechte besser in unsere Arbeit einbinden? Das auch wirklich ernst meinen, das dann überall hineinzutragen. Wir, nicht nur der ASD, verfasst Statistiken, sondern wir auch. Also die letzten Wochen waren eigentlich nur das Eintragen von Fällen in unsere Jahresstatistik. Auf der Seite www.ombudschaft-jugendhilfe.de, das ist von unserem Bundesnetzwerk, da findet man den Tabellenwahn 2024.

Da kann man sich mal angucken, welche Fälle bundesweit die meisten waren und wer am meisten betroffen ist und, Dann machen wir das Gleiche, aber eben auch für unser Bundesland. Und unsere Aufgabe ist eben nicht nur individuell zu beraten, weil dann würden wir, und das passiert auch im Alltäglichen, es wird fast täglich immer das Gleiche, immer wieder erzählt. Meine Aufgabe als Geschäftsführung und eben auch die des Vorstands natürlich ist, ist dann eben auch zu gucken, wie können wir strukturelle Änderungen herbeiführen. Und was mich besonders gefreut hat, das kam jetzt quasi als Weihnachtsgeschenk um die Ecke in der Novellierung des Landesausführungsgesetzes Hessen für das Kinder- und Jugendgesetzbuch, haben wir jetzt einen beratenden Platz im Landesjugendhilfeausschuss erhalten. Also das heißt, wir sitzen jetzt regelhaft mit im Landesjugendhilfeausschuss drin und können dort irgendwie bestimmte Tendenzen oder wo es hingeht, dann auch quasi dort vortragen oder dort eben einbringen.

Da soll es aber nicht und das schwebt auch manchmal so im Raum. Uns geht es überhaupt gar nicht darum, einzelne Jugendämter rauszupicken und sie an den Pranger zu stellen und zu sagen, was macht ihr denn da? Darum geht es überhaupt gar nicht, sondern es geht darum, dass man quasi aus, also wir kriegen ja quasi nur die Fälle, die nicht gut funktionieren und dass man also lessons learned daraus macht und dann irgendwie das für alle so transportiert, dass es vielleicht dann an anderer Stelle eben nicht stattfindet. Mhm.

Also eine interessante Entwicklung, die, glaube ich, auch unglaublich wichtig ist, um auch eine Nachhaltigkeit der Beratungsprozesse, die sie alltäglich durchführen, auch sicherzustellen.

Weil vermutlich werden viele dieser Einzelfälle auch aufgrund systemischer Probleme entstanden sein. Und dann ist es, glaube ich, unglaublich hilfreich, wenn das an die richtigen Stellen auch kommuniziert werden kann. Weil leider ist es ja häufig so, wenn von außen etwas festgestellt wird, hört man immer noch mal genauer hin. Und wenn sich das dann deckt mit internen Erhebungen, dann hat es ja die Chance, dass sich was bewegt. Und eben auch im Rahmen der Bundesgesetzgebung, die eben auch, es gibt ja auch etwas schon zur Personalbemessung in den ASDs. Zwar sehr grob, aber ich sage mal, es ist schon mal eine Richtung, dass man gesehen hat, das Problem muss gesehen werden und wir brauchen wirklich wirksame Tools der Personalbemessung in den ASDs, um uns diese vielfältige Arbeit auch gut machen zu können. Ich bin im Vorwege dieses Gesprächs mal durch unseren ASD gegangen, und habe mit Fachkräften gesprochen, habe mal das Thema angesprochen, sag mal, Kontakt zur Ombudsstelle, wie erlebst du das denn? Und da habe ich so zwischen den Zeilen gemerkt, dass es manchmal auch als Angriff auf die persönliche, fachliche Kompetenz gewertet wird. Ist diese Kränkung verständlich oder ist das Teil des Problems am Ende? Ich glaube...

Dass es tatsächlich Teil des Problems ist. Wir erleben das sehr häufig, also dass dieses gefühlte, ich lasse mir doch nicht sagen, wie ich meine Arbeit machen soll und eben das auf die persönliche Ebene zu ziehen, dann auch davor verschließt quasi inhaltlich einfach da drauf zu gucken. Und ich verstehe, und das liegt in der Sache, wenn man unter sehr viel Stress mit einer hohen Fallzahl arbeitet, dann auch noch irgendwie mit jemandem sprechen zu müssen, der einem irgendwie auf was aufmerksam macht, wo man denkt, jetzt das nicht auch noch. Aber ich glaube, das gehört einfach ein Stück weit zu einer Professionalität eben. Also nicht in diese emotionale Befindlichkeiten zu rutschen, sondern wirklich zu gucken, Moment, was stand denn da jetzt eigentlich an der Stelle nochmal im SGB VIII oder nochmal nachzugucken? Und man kann nur besser werden, indem man auch zulässt, seine eigenen Wege zu ändern, sage ich mal.

Zum Beispiel auch, also ich weiß nicht, ob man diesen Vergleich ziehen kann. Dann kann man, also der fiel mir jetzt gerade nur so ein, wir hatten ja vor, sagen wir mal, 50, 60 Jahren, wie war es da mit dem Kinderschutz in den Einrichtungen? Es wurde alles unter den Teppich gekehrt, es wurde nicht darüber geredet. Heute haben wir Schutzkonzepte, es herrscht die allgemeine Idee, dass es eine Transparenz geben soll, dass es eine gute Fehlerkultur geben muss, dass nur, wenn man darüber redet und das offen anspricht, dass auch den Schutz schon alleine erhöht, dass junge Menschen auch die Möglichkeit haben, was sagen zu können. Und damals hätten die Leute ja auch gesagt, irgendwie, ich lasse, also was soll denn das hier, passiert sowas nicht, das brauchen wir nicht. Und ich glaube, es braucht einfach Zeit, also zu sehen, Also auch die Angst vor dem Fremden zu verlieren, sage ich mal irgendwie. Und zu sehen, dass die Ommutsstellen gar nicht gegen einen sind, sondern mit einem die Qualitätssicherung für das SGB VIII quasi sichern. Und das ja auch ein Teil von Qualität sein kann, zu sagen, okay, das habe ich mir wohl anders gemerkt, das ist ja super. Und das sage ich dann auch an meine Kolleginnen weiter irgendwie, dass sich da was geändert hat.

Ein Beispiel, wie viele wissen denn eigentlich, dass am 1. Juli diesen Jahres eine Novellierung im SGB VIII stattgefunden hat. Dass jetzt es verpflichtend ist, quasi in der Qualitätssicherung, dass Beteiligung nicht mehr nur gesagt werden muss, hier wird beteiligt, sondern jetzt auch gesagt werden muss, wie haben wir beteiligt. Und das gilt für öffentliche und für freie Träger. Und an vielen Stellen kann es einfach durch Kapazitäten gar nicht umgesetzt werden. Aber da ändern sich ganz viele Dinge schon genau an den Sollbruchstellen, sag ich mal. Thema, was braucht es, damit Ombudschaft in der Fläche ankommt? Jetzt sind Sie in Hessen momentan noch alleine. Also es gibt eine Ombudsstelle in Frankfurt am Main, die von allen BürgerInnen kontaktiert werden kann. Wahrscheinlich die meisten Anfragen werden bei Ihnen digital eingehen, würde ich fast vermuten.

Was braucht es denn, damit der Zugang zu Ihnen noch niedrigschwelliger ist und auch die Bekanntheit? Also ich muss ehrlich sagen, ich finde es immer noch sehr hochschwellig, die Erreichbarkeit von betroffenen Familien oder für betroffene Familien sicherzustellen. Also für uns ist es so, in unserem ASD ist es verpflichtend, dass wir den Flyer der Ombudstellen überreichen zu Beginn des Hilfeplangesprächs und wir auch regelmäßig daran erinnern müssen, das müssen wir auch, ich sag mal, dokumentieren im Rahmen des Dokumentationsprozesses, dass die Ombudstelle oder die Informationen darüber, die Kontaktdaten überreicht wurden, auch kurz zu erläutern, wann man sich dahin wenden kann. Ist das aus Ihrer Erfahrung etwas, was andere Jugendämter auch so machen oder ist die Transparenz da, ich sag mal, noch verbesserungsfähig?

Also das könnte ein Best Practice oder Good Practice Beispiel sein, wie man sowas umsetzen könnte. Tatsächlich, also jetzt für Hessen gesprochen, steht es auch in der hessischen Einrichtungsrichtlinie. Also jede Einrichtung oder jeder Träger auch öffentlich und frei, der mit Jugendlichen und Kindern zu tun hat, ist dazu verpflichtet, über die Ombudsstelle aufzuklären. Also das ist tatsächlich auch Teil der hessischen Einrichtungsrichtlinie. Wir erleben sehr häufig noch, dass, also Ombud was, gab es jetzt gerade ein Projekt, das sagt wahrscheinlich schon alles. Viele kennen das noch nicht oder haben Berührungspunkte. Es gibt auch viele Einrichtungen, die das noch nicht kennen. Wir hatten letztens eine Veranstaltung mit jungen Menschen und da hat, keine Ahnung, ein Drittel wusste nur überhaupt, wo sie sich beschweren können. Also weil sie noch nie gehört haben, dass es unabhängige Beratungsmöglichkeiten gibt. Und da gibt es noch Luft nach oben, sage ich mal. Und wenn ich mir was wünschen dürfte, dann würden wir irgendwann soweit sein, dass das selbstverständlich ist und dass sich vielleicht die ein oder andere Anwälte.

ISD-MitarbeiterInnen auch freut darüber, dass die Ombudsstelle involviert ist, weil wirklich schwierige Fälle endlich aufgelöst werden, weil es vielleicht gar nicht zu so einem konflikthaften Miteinander oder Gegeneinander kommt, sondern dass man gemeinsam das Bestmögliche für die Kinder und Jugendlichen macht. Also wie vorhin schon mal gesagt, die Ombudsstelle als Ressource begreifen und nicht als Bedrohung oder weiteres Konflikteskalationssystem. Wunderbar. Wir sind schon fast am Ende. Gibt es vielleicht noch eine Botschaft, wo Sie sagen, das möchte ich den ASD-Fachkräften noch mit auf den Weg geben? Wir sind ja ein Podcast, der die Fachkräfte in den ASDs als Zielgruppe begreift. Und es ist für mich auch immer ganz wichtig, diese Perspektive auch nochmal einzunehmen mit meinen GesprächspartnerInnen. Und da haben Sie sozusagen die Möglichkeit, heute noch einmal etwas an die Fachkräfte zu richten, wenn Sie möchten. Dann würde ich, glaube ich, gerne sagen wollen...

Dass wir offen sind für Gespräche, dass wir uns nicht als Gegner sehen, aber wir sehen uns auf der Seite der Ratsuhunden erstmal und wir gucken, dass wir alles eben im Sinne des SGB VIII auflösen können und wir auch für Fachkräfte im ASD eine große Unterstützung sein können, wenn es darum geht, gegen zum Beispiel Sparpläne oder andere verwaltungstechnische Anforderungen irgendwie etwas in der Hand zu haben, irgendwie das dagegen spricht oder ihrem eigenen Wunsch auch entspricht, dann das Recht für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Das erleben wir übrigens auch häufig, dass ASD-Mitarbeitende gerne würden oder schon sagen, ja, das genehmigen wir, das klingt total plausibel, So machen wir das und dann wieder sich melden und sagen, ich habe mit meiner Teamleitung gesprochen, wir können doch die Hilfe nicht bewilligen.

Und also diese Grundlage von eigentlich kann nur die ASD-Fachkraft, also Sachbearbeiterin, muss alleine entscheiden können. Es ist ein Einzelfallentscheid und es passiert so häufig, dass das mittlerweile im Team besprochen wird und dass dann andere Begehrlichkeiten quasi obendrauf kommen. Aber ich weiß nicht, ob das ein Teil ist, den ich zum ISD sagen wollte. Mut vielleicht irgendwie sich auch bei uns zu melden oder Leute zu uns zu schicken. Wenn sie auch das Gefühl haben, ich mache doch schon alles, was ich machen soll. Es gibt doch gar nichts Besseres, als den Leuten zu sagen, melden Sie sich bei der Ommutsstelle sehr gerne und dann erklären Sie Ihren Sachverhalt dar.

Können supergut auch transportieren, wenn es denn tatsächlich so ist, dass sie eben auch genau das machen, was sie machen sollen. Und es wird dann auch eher geglaubt. Also das ist ein Vorteil, den man nutzen könnte. Absolut. Ein total guter ressourcenorientierter Blick, auch für die ASD-Fachkräfte, die Ombudsstellen, dann auch für die eigene Fachlichkeit auch zu nutzen, um hier vielleicht auch nochmal Gehör zu finden. Ich hoffe auch sehr, dass das Steuern über Hürden, dass dieses System in den ASDs nach und nach abgeschafft wird, weil wir eben auch wissen, dass es überhaupt nicht wirkt. Aber die Idee, dass wir durch möglichst viele Gremien und Köpfe, die irgendwas abnicken, irgendetwas im Rahmen von monetärer Steuerung erreichen, hält sich hartnäckig seit der neuen Steuerung. Aber ich sehe auch schon ganz viele Beispiele in der Praxis, wo die Fachlichkeit der sozialer pädagogischen Fachkräfte auch wieder in der Priorität ist und hier Hilfeentscheidungen eben auch im Sinne des Gesetzes dann gefällt werden, wenn sie geeignet und notwendig sind. Weil die dritte Tatbestandsvoraussetzung kostengünstig fehlt im 27 Jahr nun mal ganz ausdrücklich. Vivian Guerrero Mianessis, ich danke herzlich für das sehr interessante Gespräch und ich glaube auch, dass viele draußen.

Neue Erkenntnisse zum Thema Ombudstellen gewinnen konnten. Und ich bin auf die Kommentare gespannt unter diesem Podcast. Und wenn es irgendwo da draußen jemanden gibt, der sagt, das ist ein Thema, das würden wir bei ASD Wissen gerne einmal hören, dann gerne einmal Kontakt zu uns aufnehmen. Zum Beispiel über die Webseite www.bag-asd.de oder asd-wissen.de. Überall findet ihr entsprechende Kontaktmöglichkeiten.

Ja, vielen Dank noch einmal und alles Gute weiter für die Ombudsstelle und für Sie ganz persönlich.

Danke vielmals auch für die Einladung und auch die Möglichkeit.

Mit Ihnen und dem ASD bundesweit sprechen zu dürfen. Sehr gerne. Tschüss. Tschüss.