Und welche Abgründe können in jedem von uns stecken? Im Sterncrime-Podcast Spurensuche erzählen Ermittler und Spezialisten über ihre spannendsten Fälle und die Herausforderungen ihres Berufes. Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Spurensuche. Ich steige in den heutigen Fall gleich mal mit einer Szene ein. Und es ist eine Szene, die man ohne Zweifel als Horrormoment bezeichnen kann. Sie spielt in London. 23. August 2016 gegen halb fünf nachts. Ehepaar liegt schlafend in seinem Bett. Plötzlich hämmert es an der Haustür. Der Ehemann wacht auf, eilt zur Tür, sieht durchs Milchglas einen blutverschmierten Fremden und auch die Tür ist voller Blut. Er macht auf, der Fremde bricht zusammen, der Mann wählt den Notruf, aber die Ärzte haben keine Chance mehr. In der Kehle des Fremden ist eine tiefe Stichwunde. Er stirbt kurz darauf. Ja, mit diesem durchaus üblen Moment steige ich ein und ich sitze heute in der Nähe von Kiel mit dem Mann, der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass doch noch klar wurde, wie dieser Mann ums Leben kam. Doch noch, weil einige Jahre zwei Unschuldige als Mörder im Gefängnis saßen und man den tatsächlichen Ablauf der Tat schlichtweg falsch rekonstruiert hatte. Ich bin Bernd Volland von Stern Crime und mir gegenüber sitzt Professor Klaas Buschmann, der stellvertretende Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Kiel. Hallo Herr Buschmann. Hallo. Herr Buschmann, ein englischer Fall für einen deutschen Rechtsmediziner, kommt sowas häufiger vor, dass Sie irgendwie aus dem Ausland angefragt werden? Das hat schon Kolibri-Charakter, das ist sehr, sehr selten. Wie häufig kommt es vor, dass Sie sich auch mit den Gutachten anderer Kollegen auseinandersetzen müssen, denn darum geht es ja auch in diesem Fall? Das gibt es immer mal wieder. Da gibt es ja auch Fälle, die ja auch großes mediales Interesse hervorgerufen haben. Vor allem im Süden Deutschlands. Ich denke da an den sogenannten Badewannenmord von Rottach-Egern, der ja keiner war. Oder wenn man vielleicht mal denkt an diese Eiskeller-Geschichte mit der Studentin im Bach. Da wird jetzt ja auch nochmal neu verhandelt, wenn ich da richtig orientiert bin. Also das kommt immer schon mal vor, dass Rechtsmediziner aus einer anderen Ecke des Landes nochmal über Gutachten von Kollegen drüber gucken und sich da äußern. Aber das ist sehr, sehr selten. Lassen Sie uns mal zu diesem Fall gehen und zu dieser Einstiegsszene. Wo befinden wir uns da und wer ist dieser Mann, der sterbend und blutend an die Tür hämmert? Ja, wir sind in London, im Norden von London, im Stadtteil Woodgreen. Das ist jetzt offensichtlich eine ganz normale, in Anführungsstrichen, Wohngegend. ohne jetzt besonderes Nachtleben oder besonders viel Industrie oder so. Also eine ganz normale, geordnete Wohngegend. Wir befinden uns hier vor der Glendale Avenue, Haus Nummer 3, wo dieser sterbende Mann aufgefunden wurde von dem Anwohner dort. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um Krzegorysz Pietycki. Der Mann ist 25 Jahre alt und wohnt ganz in der Nähe, nämlich ziemlich genau 61 Meter von seinem späteren Ort, wo er gefunden wurde, entfernt, in der Maryland Avenue 10A. Und dort hat er sich aufgehalten mit drei anderen polnischen Kollegen, sag ich mal, auch junge Männer. Krzysztof Krzybek, Patrick Pachetzka und Krzysztof Schal. Ich muss auch dazu sagen, wir haben vorher schon gesprochen, wir sind beide des Polnischen nicht so mächtig. Also wir bitten um Nachsicht, wenn wir die Namen nicht ganz perfekt aussprechen und manchmal auch unterschiedlich aussprechen. Aber wir geben unser Bestes. Also die vier haben in dieser Wohnung gesessen, in der Maryland Avenue. Das ist so eine Hochpartei-Wohnung in so einem Mehrfamilienhaus. Da saß man den ganzen Abend schon zusammen, hat wohl auch nicht zu wenig Alkohol konsumiert. Und irgendwann ist es dann wohl zu einem Streit gekommen, insbesondere zwischen dem Dzibeck und dem Pietitzki, dem später Verstorbenen. Im Beisein aber von Pachetzka und von Schal. Und weil offenbar sowieso das Bier gerade alle war, haben Pachetzka und Schal gesagt, wir gehen mal zum Kiosk und holen Nachschub sozusagen und wollen eigentlich auch mit dieser Streiterei, die dann obwohl in der Wohnung bereits zunehmend körperlich wurde, eigentlich nichts zu tun haben. Das ist die Aussage, die die beiden dann später gemacht haben. Genau, das ist das, was sich dann abgespielt haben soll. Und dann haben diese beiden eben zum Alkohol kaufen die Wohnung verlassen, sind dann aus dem Flur die Treppe runtergegangen auf den Gehweg und sind nach links abgebogen. Und wenige Minuten später, und das ist dann auch auf Überwachungskameras dokumentiert worden, sieht man, wie der Pietitzki, also der später Verstorbene, in der Wohnung bereits Angegriffene, sich aus dem Frontfenster, also dem Fenster des Wohnzimmers, was Richtung Straße zeigt. Herausbewegt, heraushangelt. Das ist ja auch aus dem Hochparterre durchaus möglich, um dass man größere Höhen zu überwinden hat. Und dann auch diesen Bereich des Gehwegs verlässt, sich aber nach rechts wendet. Das ist dann Richtung der Glendale Avenue, wo er später auch aufgefunden wurde. Wiederum sehr kurze Zeit danach ist dann zu sehen, wie der vierte dieser polnischen Männer, der Czibek, auch die Wohnung verlässt. Nicht übers Fenster, sondern über die Treppe. Und sich auch nach rechts wendet, also in die Richtung, in die der Pietitzki, der später Verstorbene, auch sich aufgemacht hat. Das ist alles auch, was Sie jetzt erzählen, von Sicherheitskameras gefilmt worden, weil London auch extrem viele davon hat. Ich wollte es gerade sagen, also insbesondere in England, vor allem offensichtlich in London, ist da eine ganz hohe Dichte von CCTV, wie man dort sagt. Das ist also mit deutschen Verhältnissen überhaupt nicht zu vergleichen. Das heißt, da an jeder Ecke, auch in solchen Wohngegenden, gibt es offensichtlich Kameras. Und deswegen ist das relativ gut auch zu rekonstruieren gewesen. Der Kribeck, der vierte im Bunde, der die Wohnung verlassen hat und dann auch sich nach rechts gewendet hat, Richtung der Glendale Avenue, der soll wohl noch, das ist auf den Bildern nicht so ganz gut zu erkennen, aber der soll wohl noch irgendwie einen kleineren Gegenstand in der Hand gehabt haben. Gut, dann berichten Anwohner, dass sie etwa um diesen Zeitpunkt in einer fremden Sprache Schreie auf der Straße gehört haben wollen, die aber nicht verstanden wurden, weil es eben nicht Englisch war. Das soll sich wohl um Hilfeschrei gehandelt haben, aber man hat dem wohl keine Bedeutung beigemessen und daraufhin nicht die Polizei verständigt. Und wiederum, ganz kurze Zeit darauf, ist es dann offensichtlich zu dieser Szene an der Tür von dem Anwohner der Glendale Avenue gekommen, wo also der Pietitzki an die Tür hämmert, den Anwohner dann weckt, der runtergeht, durch dieses Milchglas guckt, was blutverschmiert ist, dass dann den blutverschmierten, im Prinzip Sterbenden oder bereits Verstorbenen zu diesem Zeitpunkt Pietitzki vor seiner Tür liegen sieht, die Wand, der Fußboden, die Tür, alles das Blut verschmiert und dann einen wirklich eindrucksvollen Notruf absetzt. Was heißt eindrucksvoll? Na, weil denn der Mann natürlich Angst hat. Schock seines Lebens mitten in der Nacht. Genau, also erst mal über das, was er dort gesehen hat. Und natürlich möchte man diesem Menschen natürlich reflexhaft helfen. Aber insofern hat er natürlich davon erst mal abgesehen, weil der gesagt hat, ich weiß natürlich überhaupt nicht, wo ein möglicher Täter, ob der nicht auch noch hier vor der Tür steht. Also der hat richtig, der hat sich nicht nur wahnsinnig erschrocken, der hat eben auch richtig Angst gehabt. Der hat richtig Todesangst gehabt, verständlich. Sie haben den Notruf ja auch gehört, glaube ich, oder? Ich kenne die Abschrift. Ich kenne die Abschrift aus den Gerichtsakten und das ist wirklich eindrucksvoll. Also ich sage, das ist ein bisschen lax, so möchte man nicht morgens um halb fünf geweckt werden. Das möchte man nicht. Die Polizei dann ganz schnell dort. Und was findet sie vor an Spuren? Also die Videoaufnahmen haben Sie schon geschildert, die können später gesichert werden. Zeugenaussagen, was finden Sie sonst noch dort vor? Man findet auf dem Weg, den der später Verstorbene, der Pietitzki, genommen hat, relativ wenig Blut. Nur ganz vereinzelte Blutspuren. Er hat sich ganz offensichtlich noch hinter einem parkenden Auto versteckt. Sieht man von den Videos oder weil da eine Blutlache war? Jetzt vielleicht eine Blutlache von vielleicht doppelt Handtellergröße. Ansonsten wirklich auf diesem Weg, den er genommen hat, eher vereinzelte kleine Blutabtropfspuren. Also jetzt keine große Tropfspur, der man hätte folgen können oder so. Aber so eine Stelle, wo man sagt, okay, da hat er wahrscheinlich kurz innegehalten. Da hat er sich kurz ein bisschen länger aufgeholt. Genau, da hat er sich hinter diesem BMW offensichtlich hingehockt. Und ansonsten aber auf diesem Weg zwischen der Wohnung und Auffinderort also relativ wenig Blut. In der Wohnung, das ist eine relativ ungeordnete Wohnung. Das kann man sich vorstellen, wenn da vier junge Männer auch jetzt nicht zum ersten Mal. Sitzen und Alkohol trinken, dann ist das sicherlich auch etwas unaufgeräumt. Das war auch so eine Art Arbeiter-WG, habe ich gelesen. Das scheint so eine WG gewesen zu sein. Oder polnischen Hilfsarbeitern, die... Genau, die da also wohl alle nach London gekommen sind, auch Arbeit zu suchen. Und ob sie die nun gefunden haben oder nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die haben also ihre Tage wohl auch in weiten Teilen mit Alkoholkonsum zugebracht. Das muss man so deutlich sagen. Entsprechend sah die Wohnung eben aus. Man fand dann in der Wohnung auch Blutspuren an einer Wand, auf einem Schlafsofa vor dieser Wand, an der Wand verschmierte Blutspuren. Auch in der Matratze von dem Schlafsofa relativ viel Blut, wobei das immer schwierig ist, Blutmengen zu quantifizieren. Also wenn ich jetzt hier, wir sitzen jetzt hier von einer hellen Wand, wenn ich jetzt hier ein Schnapsglas mit Blut an die Wand werfen würde, dann würden Sie auch denken, ich hätte hier ein Schwein geschlachtet. Sie haben ja vorhin die Bilder gezeigt, an der Wand fand ich okay. Aber die Matratze, die sah schon auch echt durchtränkt aus. Ja, aber das kann auch einfach sein, dass die woanders vorher gelegen hat, wo vielleicht eine Blutlache auf dem Boden war. Also da ist schon einiges an Blut in der Wohnung, ohne dass man jetzt quantifizieren könnte, es ist jetzt ein Liter oder es ist ein halber Liter oder es sind 100 Milliliter oder zwei Liter. Das kann man seriöserweise nicht machen. Auf jeden Fall ist da schon fies, was passiert. Genau. So kann man das mal als medizinisch ausdrücken. So kann man das sagen. Das meiste Blut ist da, wo der Verstorbene aufgefunden wurde, also vor der Tür der Glendale Avenue 3. Auf dem Weg sozusagen zur Glendale Avenue ist dann wenig Blut und wiederum etwas mehr Blut ist dann in dieser WG in der Maryland Road. Dann muss man vielleicht noch für das Verständnis sagen, dass abseits dieses Weges in einer kleinen Hofstraße, eine Einfahrt, die im Prinzip neben der Tür von dem Anrufer ist, der den gefunden hat, die aber eine Sackgasse ist, auch noch relativ viel tropfenförmige Blutantragungen zu finden sind. Das ist also kurz vor der Tür, an der er zum letzten Mal in seinem Leben geklopft hat? Genau. Ah, okay. So als wäre er da einmal eingebogen? Genau, als wäre er einmal eingebogen, dann zurückgegangen, weil es eben auch eine Sackgasse ist. Also wenige Meter nur, 10, 12 Meter, wenige Meter nur, dann aber zurückgekommen auf die Straße und hat dann an der Tür von diesem Anwohner um Hilfe gesucht, den Notruf abgesetzt. Dazu muss man vielleicht noch ergänzen, dass auch die Reanimationsmaßnahmen, die da durchgeführt worden sind, sehr invasiv gewesen sind. Man hat dort eine sogenannte Klemmschell-Torakotomie im Rahmen der Wiederbelebung durchgeführt. Was ist das? Das gibt es gelegentlich hier in Deutschland auch und es gibt seit zehn Jahren eine große Diskussion darüber, ob deutsche Notärzte das flächendeckend können und umsetzen sollten. Letztendlich geht es darum, im Rahmen einer Reanimationssituation, also einer Wiederbelebungssituation, nach einem Trauma, nach einer penetrierenden Verletzung. Also einem Messerstich? Zum Beispiel, geht es darum, den Brustkorb notfallmäßig zu eröffnen, um eben bereits am Notfallort Zugang zu haben zu blutenden Verletzungen im Bereich der Lungen, des Herzens oder der Körperhauptschlagader, die man dann theoretisch auch dort bereits provisorisch zumindest versorgen kann. Sozusagen so eine Schnell-OP am offenen Herzen, direkt auf der Straße, wo der nahezu schon tote Mensch gefunden wurde. Genau, das ist die letzte Wiese, das ist die letzte Möglichkeit, die man hat. In London wird das regelhaft praktiziert, da gibt es spezielle Rettungsmittel, die da speziell ausgerüstet und auch ausgebildet sind. In Großlondon, also dem Bereich um London herum, da wohnen eben knapp 20 Millionen Leute und da werden eben solche Rettungsmittel dann entsprechend auch vorgehalten. Da ist leider Bedarf. Ja, wo viele Menschen sind, passiert auch viel Kriminalität. Das ist ja nichts Neues. Halten Sie solche Maßnahmen für begrüßenswert? Wer rettet, hat recht. Und es gibt Menschen, die von solchen Maßnahmen profitieren können. Es gibt dazu im Prinzip keine wissenschaftliche Evidenz, weil das ganz sporadisch nur umgesetzt wird. Und bei den Fällen, die wir in Deutschland hier haben und die ich gesehen habe, auch in Berlin, große Stadt, habe ich ja lange gearbeitet. Ich glaube nicht, dass es, so böse und so zynisch muss man das sagen, dass es in Relation steht, bei der wenigen Zahl der Thorax-Stichverletzungen, die davon potenziell überhaupt nur profitieren können. Da muss der richtige Notarzt zur richtigen Zeit zum richtigen Patienten kommen und muss das richtige Krankenhaus in der Nähe haben. Also da muss sehr, sehr viel zusammenkommen. Und ich glaube nicht, dass das im Verhältnis steht zur Ausbildung und Ausstattung sämtlicher notarztbesetzten Rettungsmittel in Deutschland. Das glaube ich nicht. Trotzdem bin ich nicht derjenige, der sich gegen diese Maßnahme generell ausspricht. Denn wie gesagt, wer rettet, hat recht. Und das wurde eben dort gemacht, das hat dann auch noch zu weiteren Blutspuren wahrscheinlich geführt. Genau, der Brustkorb ist dann notfallmäßig eröffnet worden, das ist natürlich auch ein sehr eindrucksvoller Befund, auch für vielleicht Polizisten, die so etwas erleben oder so, also das ist schon eine richtig große, ich sag erstmal Kriegsmedizin, die da gemacht wird. Was haben Ihre Kollegen bei der Obduktion befunden? Was haben die da gesehen? Man hat verschiedene Verletzungen festgestellt. Man hat oberflächliche als Abwehrverletzungen anzusprechende Befunde an den Händen und den Armen gehabt. Also Messerabwehr sozusagen. Hinweis auf eine Handlungsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt. Man hat drei große Schnittverletzungen im Bereich der Körperrückseite festgestellt. Zwei am Hinterkopf bis auf den Schädelknochen, die sind dann jeweils so 10, 12 Zentimeter lang gewesen. Eine weitere über dem linken Schulterblatt, da sind aber keine großen Gefäße verletzt worden, die da auch gar nicht verlaufen. Trotzdem sind das natürlich sehr gut durchblutete Gewebe. und dann gab es noch einen Stich in der rechten Halsseite, der aber keine, ich sag mal, vitalen Strukturen beschädigt hat. Die letztlich tödliche Verletzung ist ein Stich gewesen in die linke Halsseite, der an der linken Halsseite eintritt, die dortige Halsschlagader oder die Halsblutader, die auch dort verläuft, nicht trifft, sondern weitergeht zur Gegenseite, dabei den Kehlkopf eröffnet, eine Stimmlippe zerstört und dann auf der rechten Seite, auf der gegenüberliegenden Seite, die dortige Halsschlagader komplett durchtrennt. Und der Stich kommt dann nicht an der rechten Seite wieder raus sozusagen, aber fast. Das heißt, die tödliche Verletzung ist sozusagen die Durchtrennung der rechten Halsschlagader durch einen Stich, der von links kam und durch den Kielkopf ging. Und da muss man auch noch sagen, wir wissen auch bis heute nichts zum Messer. Also eine Tatwaffe ist bis heute nicht gefunden worden. Und die Polizei hatte dann drei Verdächtige, die Leute, die mit ihm in dieser Wohnung waren. Genau, das war relativ schnell klar, wer das ist, der dort liegt. Und die anderen drei, also der Gzübek, der Pachetzka und der Schal, wurden alle von der Polizei festgenommen. Sie sind ja Rechtsmediziner, kein Jurist und kein Ermittler, deswegen kennen Sie nicht alle Details. Aber wenn Sie uns mal so kurz zusammenfassen können, was die drei dann letztlich auch vor Gericht gebracht hatte. Ja, soweit ich das weiß, hat man eben gesagt, das ist ein Tötungsdelikt. Und diese drei waren mit dem zusammen, es gibt in der Wohnung, wo die sich alle aufgehalten haben, gibt es Blutspuren, es gibt auf dem Weg zum Auffinderort Blutspuren und es gibt am Auffinderort des Leichnams Blutspuren. Und eins und eins ist dann zwei. Das heißt, man ist sozusagen davon ausgegangen, alle Verletzungen sind in der Wohnung entstanden. Es ist dann dem später Verstorbenen noch gelungen zu flüchten aus dieser Wohnung mit letzter Kraft. Und dann war natürlich die juristische Frage, wer hat dann in der Wohnung welchen Tatbeitrag geleistet. Das war sehr schwierig aufzuklären, weil doch alle alkoholisiert waren und natürlich auch mit der Polizei nicht unbedingt reden wollten. Also ich kenne keine Promillewerte da, aber das muss relativ schwierig gewesen sein, da ein bisschen rekonstruktive Dinge zu überlegen. Was ich auch gelesen habe, zwei der drei hätten gelogen. Das hätte sie in Verdacht gebracht, Prachetzka und Schal. Die haben erst behauptet, sie seien gar nicht dort gewesen zu der Tat, das Video hat sie aber widerlegt und das hat sie auch nochmal mehr in die Bredouille gebracht. Und es gab wohl Aussagen, wenn ich es richtig gelesen habe, von Zeugen, die sagten in Bezug auf Pachetzka, ja, der sei auch ein Bandenanführer gewesen und der hätte seine Leute irgendwie auf die anderen gehetzt. Das hat die allesamt dann so als eine Gruppe veröffentlicht. Verdächtig gemacht. Offensichtlich ist es dann auch so gewesen, dass im Zuge der Ermittlungen herausgekommen ist, dass der Pachetzka und der Schal, also die beiden, die Bier holen waren, wegen Rohheiz- und Trunkenheizdelikten auch schon in London mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind. Also im Rahmen von Schlägereien und Ladendiebstählen und sowas, solche Dinge sollen es gewesen sein. Der Gschübek, der dem Verstorbenen nachgegangen ist, ist in England polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten. Der hatte eine weiße Weste, wie man so schön sagt. Okay, also haben wir auch ein bisschen eine knifflige Situation für die Polizei. Weil drei Täter, mögliche Täter, zwei sagen, ja, der eine hätte sich mit denen gestritten, wir haben nichts mitbekommen, was man ihnen nicht glaubt, weil sie eh schon gelogen haben. Alle betrunken. Alle betrunken und der dritte sagt, er war es sowieso nicht. Genau, schwierig. Und sie wissen es, es muss einer von den drei gewesen sein, wenn nicht sogar alle drei. Genau. Und so landen dann alle drei vor Gericht. Alle drei werden dann des Mordes angeklagt vor dem Old Bailey in London, das ist der älteste Strafgerichtshof der Welt. Dazu muss man wissen, dass im englischen Rechtssystem es nicht ist wie im deutschen Rechtssystem, wo wir bei einem solchen Tatvorwurf wahrscheinlich eine große Schwurgerichtskammer hätten, die ein solches Verfahren durchführt. Das sind drei Berufsrichter und zwei Schöffen. In England ist es bei solchen Sachen offensichtlich so, dass es da eine Jury gibt, einen geschworenen Rat, acht bis zwölf Leute, je nach Tatvorwurf. Wie man es auch aus Amerika und aus amerikanischen Filmen kennt. Aus den Grisham-Romanen, ganz genau. Und es gibt dann einen Richter, der hat aber wohl eher so moderierenden Charakter für die Verhandlungsführung. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ich bin nun kein Jurist, aber die Entscheidung schuldig oder nicht schuldig trifft die Jury. Der Richter legt nachher das Strafmaß fest. Okay, also es geht auch sehr um Überzeugungsarbeit und Glaubwürdigkeit. Genau. Und der Richter berät dann die Jury sozusagen, was sie in ihre Entscheidung mit einfließen lassen dürfen und was nicht. Aber es geht darum, genau wie Sie sagen, die Jury zu überzeugen. Und was hat die Staatsanwaltschaft angenommen? Was ist vorgefallen? Naja, man ist davon ausgegangen, dass alle Verletzungen in der Wohnung entstanden sind und es dem Pietitzki noch möglich gewesen ist, mit letzter Kraft, trotz dieser durchtrennten Halsschlagader. Aus dem Fenster aus der Wohnung zu flüchten und dann eben noch diesen Weg zurückzulegen und noch um Hilfe zu rufen. Und er schleppt sich dann. Genau, und bricht dann mit letzter Kraft, nachdem er eine Tür gehämmert hat, bricht er dann zusammen. Und die drei haben ihn letztlich gemeinschaftlich getötet. Das war ein Zoffausbruch und sie sind alle drei auf ihn ausgegeben. Genau, so richtig aufzuklären war das, glaube ich, eben nicht, weil es eben auch sehr schwierige Grundvoraussetzungen waren. Es ist dann letztendlich dazu gekommen, dass man natürlich jedem Einzelnen dieser Angeklagten eine Schuld oder eine Unschuld zumessen musste. Und man ist letztendlich auch auf Basis der Ermittlungen, der Vorermittlungen, also auch aufgrund der Tatsache, dass der Pachetzka und der Schal eben schon in Anführungsstrichen einschließlich in Erscheinung getreten waren, dass man gesagt hat, naja, die beiden werden es schon gewesen sein. Wer nicht das erste Mal ist, die Betrunken irgendwelche Straftaten machen. Und diesmal ist dabei jemand zu Tode gekommen. Und wir haben jetzt keinen Hinweis oder keinen Beweis dafür, dass der Gschübeck, der vierte im Bunde, sozusagen an dieser Tat beteiligt war. Der hat ja auch eine reine Weste. Und der hat nach den Videos auch einen anderen Weg genommen. Die zwei gehen raus und gehen gemeinsam in die eine Richtung. Er geht in die andere Richtung. Er geht zwar in die gleiche Richtung, wo der später Verstorbene auch gefunden wird, Aber man ging ja davon aus, dass die Verletzungen eben alle in der Wohnung entstanden sind, auf Basis der Blutspuren auch. Es ist dann tatsächlich dazu gekommen, dass in diesem ersten Verfahren Pachetzka und Schal zur lebenslange Haft verurteilt worden sind, wohingegen der Jöbeck freigesprochen wurde. Und als Motiv wurde angenommen, weiß man nicht, aber ist nicht Streitereien. Genau, ist nicht genau aufgeklärt, war nicht aufklärbar. Offensichtlich Streitereien, wahrscheinlich Umnichtigkeiten unter Alkoholeinfluss. Wie hat man sich erklärt, dass Gschibbeck dem Opfer hinterhergegangen ist? Dazu habe ich keine Informationen, das weiß ich nicht. Aber ist ein bisschen widersprüchlich, ne? Schon. Klar, wir wissen es jetzt auch besser, auch dank Ihnen, dass es auch anders war, als es die Staatsanwaltschaft angenommen hat, aber das ist schon ein bisschen widersprüchlich. Einer geht hinterher, die anderen zwei gehen in die andere Richtung und dann ist er tot. Aber wenn man davon ausgeht, dass eben alle Verletzungen in der Wohnung entstanden sind, was nie wirklich thematisiert wurde im ersten Prozess, das war wohl so ein stillschweigendes Übereinkommen, das hat nie jemand in Frage gestellt. Und wenn man das aber zugrunde legt, dann ist es ja egal, wonach der Tat, nach dem Setzen der Verletzung, wer wohin geht. Weil Sie sagen ja, was nie jemand in Frage gestellt hat. Welche Rolle spielten die Gutachten Ihrer britischen Kolleginnen und Kollegen? Das Obduktionsgutachten ist natürlich eingeführt worden im ersten Prozess. Man muss auch sagen, die beiden, die die Obduktion gemacht haben, die haben eine technisch sehr gute Obduktion gemacht. Da gibt es also nichts zu meckern sozusagen. Das hätten wir hier nicht besser gemacht. Die haben das sehr sorgsam gemacht. Bis hin zur Erstellung von 3D-Grafiken, weil man vor englischen Gerichten, anders als vor deutschen Gerichten, eben nicht Obduktionsbilder zeigt, um diese Jury, was ja Laienrichter sind, nicht jetzt mit Bildern von blutigen Verletzungen zu sehr, ich sag mal, zu erschrecken, aber auch abzulenken vom Wesentlichen. Also die haben das schon sehr, sehr sorgsam gemacht. Ist das begrüßenswert? Also die Jury zu schonen, da kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein, weil sie müssen sich nun mal mit der Tat auseinandersetzen. Aber diese Rekonstruktionsbilder, sind die hilfreich oder können die auch verfälschend sein? Also das kann hilfreich sein, sie können aber nur ein Zusatz sein. Denn ich bin der Meinung, so bin ich auch ausgebildet und erzogen worden, möchte ich sagen, dass es ja genau unser Beruf ist, unsere Befunde. Und zwar die Befunde, die wir dann auch dokumentieren, die wir selbst dokumentieren, die wir selbst erheben, dem Gericht zu erklären. Das ist Gerichtsmedizin. Ich versuche mal als Nicht-Mediziner jetzt mal das Gutachten und die Rekonstruktion zusammenzufassen. Also, Stiche, Rücken, Schnitte, Kopf sehr tief, auch blutend und letztlich dann der tödliche Stich in den Hals, bei dem auch sehr viel Blut austritt und das ist passiert in der Wohnung, deswegen ist dort sehr viel Blut an der Wand, an der Matratze, dann schleppt er sich raus, blutet dort relativ wenig, wie haben Sie sich das erklärt eigentlich? Beim Leichnam ist ein T-Shirt aufgefunden, das ehemals weiß gewesen war, jetzt komplett blutdurchtränkt war. Und man hat eben gesagt, auf der Flucht hat er sich dieses T-Shirt auf die stark blutende Halswunde an der linken Seite gehalten. Und so ist zu erklären, dass da eben relativ wenig Blut auf dem Weg zu finden war. Und so schleppt er sich durch, geht einmal da in diese Sackgasse, kommt nicht weiter, verliert dort ordentlich Blut, schleppt sich noch an die Tür, verliert dort nochmal eine große Menge Blut, weil er dagegen die Tür hämmert und dann bricht er zusammen und stirbt. Und letztlich eben dann zwei Männer, Pachetzka und Schal, werden zu lebenslanger Haft verurteilt und Czibbek wird freigesprochen. Genau. Und dann kommen eines Tages... Sie zu dem Fall. Wie kommt es dazu? Ja, ich kam zu dem Fall, in dem ich eines guten Tags nach der Sektion in mein Büro ging und mein Telefon klingelte mit einer englischen Nummer. Und eine englische Rechtsanwältin am anderen Ende war. Sie sagte also, sie hatte den Fall, wo sie ein externes Gutachten bräuchte, zur Frage der Handlungsfähigkeit nach einer bestimmten Verletzung. Da habe ich gesagt, da bin ich erstmal bereit dazu, das ist auch interessant. Ich habe sie dann gefragt, wie sie auf mich kam. Ich habe relativ viel mich wissenschaftlich beschäftigt mit vermeidbaren Traumatodesfällen, in diesem Kontext auch englische Paper geschrieben. Und da ist die scheinbar dann drüber gestolpert, sodass sie sagt, das ist jemand, der außerhalb Englands ist und sich mit dem Thema auskennt. Und den rufe ich jetzt mal an. Entschuldigung, was versteht man unter vermeidbare Traumatodesfälle? Ja, ich habe mich wissenschaftlich lange Zeit damit befasst und tue es heute noch, wie Menschen, die schwerer Verletzungen erleiden, optimal versorgt werden. Und zwar sozusagen aus den Obduktionen heraus, die wir von Schwerverletzten durchführen. Wir haben in Berlin mal eine große Studie zugemacht und haben letztendlich dann rettungsdienstliche Maßnahmen und Obduktionsergebnisse gegenübergestellt. Und konnten uns dann natürlich äußern zur Frage, ist da noch Luft nach oben bei der präklinischen Behandlung? Und was ist ein Traumatodesfall? Ein Traumatodesfall ist ein Schwerverletzter, der stirbt. Also nach dem Autounfall, nach dem Sturz auf dem Fenster. Also unter Traumatodesfall versteht man jegliche Verletzungen. Verletzungen mit Außeneinwirkung. Wer verletzte die Versterben? Wie kann man die noch besser versorgen? Wie kann man Leben retten? Und das war die Expertise, die diese Anwältin eben abfragen wollte? Genau, weil natürlich auch ein Messerstich ins Herz ein Trauma ist, ein tödliches Trauma. Und hat mir diesen Fall vorgestellt und hat gesagt, ich möchte eigentlich etwas wissen über die Handlungsfähigkeit. Das heißt, nach welcher Verletzung ist ein Mensch wie handlungsfähig? Das ist eine sehr spannende Frage. Das kann man nämlich nicht pauschalisieren. Es gibt in der rechtsmedizinischen Literatur die verrücktesten, also wirklich verrücktesten Fallbeschreibungen, was Menschen noch leisten können mit schwersten Verletzungen. Also es gibt aus dem Zweiten Weltkrieg Schilderungen, wie Soldaten, die einen Kopfschuss erhalten haben, noch in der Lage sind, gegnerisches Feuer zu erwidern. Ich kenne einen Fall von einem mittlerweile leider verstorbenen Kollegen aus Berlin. Der hat an der Küste, an der Ostseeküste mal gearbeitet. Da ist es beim Speedbootrennen. Da sind ja diese Boote, die fahren ja 150 kmh auf dem Wasser, sag ich jetzt mal. Das ist ja vorne messerisch, scharf und spitz. Und da ist es an einem Strand, bei so einem Speedbootrennen mal zu einem Unfall gekommen, da ist ein Pilot aus dem Boot geschleudert worden und das Boot ist ihm genau auf die Brust gefallen. 100 Meter vom Strand entfernt vor 1000 Zuschauern. Und er ist dann wieder aufgetaucht, und ist dann 100 Meter zum Strand zurückgeschwommen vor 1000 Zeugen. Also das ist so passiert. Das ist keine Geschichte wie die Kriegsgeschichte, die zur Heldengeschichte gemacht wird. Nein, das ist tatsächlich so. Das ist so passiert und ist dann am Strand zusammengebrochen, ist dann verstorben, ist dann obduziert worden, und hatte ein komplett zerrissenes Herz durch die Spitze dieses Bootes und ist damit noch 100 Meter geschwommen. Man kann es pauschal nicht sagen, es ist wirklich ganz, ganz eindrucksvoll, wie Handlungsfähigkeit noch erhalten ist nach auch gravierenden Verletzungsmustern. So, und da habe ich also gesagt, das kann ich jetzt natürlich aus dem Hut jetzt nicht sagen, da müsste ich ein bisschen mehr zu wissen. Und dann hat mir die Rechtsanwältin diese Akten dann und diese Obdoktionsunterlagen zur Verfügung gestellt. Und sie war die Anwältin dann der beiden Verurteilten? Genau, sie war die Anwältin von dem Pachetzka. Siobhan Gray und hat sozusagen mich dann gebeten, ob ich das auch in Gutachtenform gießen könnte. Das fand ich spannend, das habe ich gesagt, ja, das mache ich. Und ihr Ziel war letztlich dann, ein Wiederaufnahmeverfahren anzuschieben, also diesen Prachetzka und möglicherweise eben auch den Schal dann doch noch frei zu boxen, nachdem die verurteilt wurden. Ja, denn es gab nach der Vorurteilung diverse Fragen. Das sind ja alles polnische Staatsangehörige gewesen. Das heißt, das ist auch von polnischen Journalisten sehr intensiv begleitet worden. Vom Anfang an, weil natürlich in einem fremden Land dort Landsleute vor Gericht standen. Und so haben zum Beispiel polnische Journalisten herausbekommen, dass der Gzbegmen nicht eine weiße Weste hatte. Die hatte er zwar in England, wo er bisher nicht polizeilich aufgefallen war, aber der hatte genauso wie die anderen beiden, Trunkenheits- und Ruheizgelegte in der Vergangenheit, aber aus Polen. Das war in England, zum Zeitpunkt des Prozesses aber nicht bekannt. Keinesfalls so harmlos, wie die Geschworene es angenommen haben. Ja. Und Sie sollen jetzt ein Gutachten machen, um herauszufinden, ist das alles so plausibel? Genau, ich soll mich zur Handlungsfähigkeit, Handlungsunfähigkeit nach einer solchen Verletzung, wie sie bei der Obduktion festgestellt wurde, äußern. Ich habe gesagt, dann brauche ich erstmal diese Unterlagen. Die habe ich dann auch alle bekommen. Habe mich da dann durchgewühlt und durchgegraben und habe dann ein Gutachten zu genau dieser Frage erstellt. Musste mich dann erstmal in die auch formalen Feinheiten der Gutachtenerstellung in England einarbeiten. Das ist etwas anders als in Deutschland. In England muss man zum Beispiel in einer längeren Vorbemerkung umfangreich begründen, warum man selbst nun sich für in der Lage hält, genau zu dieser Frage ein Gutachten zu erstatten und warum das nicht ein anderer macht. Haben Sie überlegen müssen, ob Sie den Job überhaupt annehmen? Also ich meine, es ist, kann ich mir vorstellen, schon bei aller Bescheidenheit eine große Ehre, dann aus England da angefragt zu werden. Aber gleichzeitig eben muss ich in ein neues System reinfuchsen. Ja, aber das ist natürlich auch eine Herausforderung. Das ist eine Challenge und ich mache das gerne. Also das war wirklich, das hat wirklich, jetzt ist hier jemand zu Tode gekommen, hat es Spaß gemacht, ist das vielleicht der falsche Begriff, aber das ist schon herausfordernd und der Blick über den Tellerrand, das finde ich immer gut. Naja, und die Frage, Sie können zwei Menschen befreien, oder helfen, zwei Menschen zu befreien, die möglicherweise unschuldig im Knast sitzen. Mit was für einem Material konnten Sie da arbeiten? Der Tote war ja schon länger bestattet. Ich hatte natürlich die Bilder aus der Obduktion, die qualitativ, also exzellent waren mit Maßstab, gutem Licht und so weiter, also wie wir es hier auch machen würden. Ich hatte natürlich das Obduktionsprotokoll selbst, das musste ich mir erstmal übersetzen. Und ich hatte nicht alle, aber doch die medizinisch relevanten Auszüge aus den Ermittlungsunterlagen. Wie ist das Arbeiten dann anders, wenn Sie nur Akten haben? Naja, man muss sich natürlich da sehr einlesen und man hat natürlich nicht dieses Haptische, was man bei der Sektion hat. Dass man genau sieht, aha, die Aorta ist so und so verkalkt. Das ist ja auch ein plastischer Eindruck dann. oder der Befund sieht so und so aus. Das hat man dann nicht. Das ist dann sowas, was vielleicht nicht vor Gericht jetzt entscheidend ist, wie sich die Aorte angefühlt hat, aber was, was Sie durch das Fühlen auf eine Idee bringen könnte, wo man noch nachschauen könnte. Ja, genau. Also wir Rechtsmediziner arbeiten ja mit allen unseren Sinnen bei der Sektion, wobei das nicht richtig ist. Wir schmecken nicht, das tun wir nicht. Aber wir riechen, wir sehen, wir hören und so weiter. Und das sind natürlich alles Dinge, die bei einer Gutachtenerstattung auf Aktenbasis letztendlich alle wegfallen. Das heißt, man muss vielleicht ein gewisses Vorstellungsvermögen auch entwickeln. Man darf natürlich auch nicht jetzt in eigene Vorstellungen abgleiten, sondern muss immer objektiv bleiben. Und je besser Befunde dann dokumentiert sind, desto einfacher ist das. Und Sie hatten offensichtlich selber auch Zweifel an dem Ergebnis schon am Anfang? Ich hatte an dem Obduktionsergebnis überhaupt keinen Zweifel. Das war nämlich sehr gut dokumentiert. Ich hatte letztendlich aber Zweifel an der Grundvoraussetzung, die angenommen wurde, dass nämlich alle Verletzungen in dieser Wohnung entstanden sind. Und was hat Sie zweifeln lassen daran? Mich ließ zweifeln, dass das doch eine relativ schnell... Tödliche und damit handlungsunfähig machende, gravierende Verletzung ist und dass das eigentlich nicht so richtig passt zum Spurenbild. Lassen Sie uns da mal den Weg des Opfers Schritt für Schritt durchgehen, wie Sie ihn dann in Kiel auf dem Schreibtisch hatten. Das Zimmer vielleicht als erstes. Also dort soll es stattgefunden haben. Genau, auch da gibt es Bilder, da gibt es einen Grundriss. Die Tatortarbeit hat da auch üblichen Maßstäben genügt. Man konnte sich das ganz gut vorstellen. Und wenn man eine gewisse Erfahrung hat, auch vielleicht mit jungen Männern, die Alkohol trinken und dann irgendwelche Delikte begehen. Also das war jetzt alles nicht überraschend, wie das dort aussah. Es gab auch Blutspuren in dieser Wohnung. Das ist auch alles dokumentiert worden. Also so ein bisschen verwischt auf dem einen Schlafsofa, dann auf der Matratze dieses Schlafsofas, dann an der Wand über dem Schlafsofa etwa in Kopfhöhe. Also ich habe keinen Zweifel, dass diese Auseinandersetzung, die zum Tod des Herrn Pietitzki führte, in dieser Wohnung begonnen hat und dass auch in dieser Wohnung schon ein Messer zum Einsatz kam. Aber was hat sie... An dem Bild, das Sie dort hatten, daran zweifeln lassen, dass der Stich, der tödliche Stich, dort ausgeübt wurde. Da müssen wir jetzt ein bisschen in die Physiologie und Anatomie abgleiten. Ich will versuchen, das kurz zu machen, ohne die Zuhörer zu langweilen hier. Aber Sie haben zwei Halsschlagadern. Das sind eigentlich die beiden Hauptgefäße. Das geht doch über die Wirbelsäule. Aber das sind eigentlich die beiden Hauptgefäße, die das Hirn unserer Schaltzentrale mit Blut versorgen. Das sind jeweils etwa bleistiftstarke Gefäße. die relativ weit drinnen im Hals liegen. Wenn man eines dieser Gefäße dann durchtrennt, dann hat man einen funktionellen Schlaganfall. Also eine halbe Hirnhälfte funktioniert dann nicht mehr. Also der muss im Prinzip sehr schnell eine Halbseitenlähmung gehabt haben. Das hat natürlich jetzt weitere Implikationen. Kann man sich fragen, kann jemand zum Beispiel, der eine von zwei Halsschlagadern durchtrennt hat, kann der sich aus einem Fenster hangeln, herausbewegen, ohne abzustürzen. Denn der hat also keine Verletzungen gehabt, die er in irgendeiner Form auf irgendeinen Sturz hinweisen würde. Man kann sich dann weiterfragen, kann jemand mit einer solchen Verletzung noch eine Distanz von über 60 Metern zurücklegen und dabei kein Blut verlieren? Dann könnte man sagen, na ja, der kann sich ja durchaus beim Rauskrabbeln aus dem Fenster das T-Shirt auf die Wunde gepresst haben. Ja, aber dann hätte er einhändig aus dem Fenster krabbeln müssen, dann wäre er, glaube ich, mit noch größerer Wahrscheinlichkeit abgestürzt. Und dann wären dann am Fenster wahrscheinlich auch heftige Blutspuren gewesen, weil das ist ja nicht fest. Genau, am Fenster sind außen ganz diskrete Blutantragungen festgestellt worden, aber nach meiner Wahrnehmung sind das keine Blutantragungen, die mit dieser Verletzung korrespondieren. Und die beeindruckenden, aber wie gesagt, für mich als Laien beeindruckenden Blutspuren im Zimmer, sind die ohne die Verletzungen an der Halsschlagader zu erklären? Ich denke ja. Das ist problemlos erklärbar mit den tiefen Schnittwunden am Hinterkopf bzw. Im oberen linken Rückenbereich über dem Schulterblatt. Denn das ist eben sehr gut durchblutetes Gewebe. Auch wenn dort keine großen Gefäße verlaufen, blutet es trotzdem wie verrückt. Ja, sag ich jetzt mal, das kennt vielleicht jeder, der mal eine Kopflastwunde hatte nach dem Sturz, das hört gar nicht mehr auf. Und wir kennen rechtsmedizinisch tatsächlich auch Menschen, die, insbesondere wenn sie Alkohol getrunken haben und nicht mehr so ganz klar sind, aus solchen Verletzungen auch verbluten. Also die sich besoffen, den Kopf stoßen und sich keine Hilfe holen. Keine Hilfe holen, ins Bett legen und im Lausch ausschlafen wollen, aber nicht mehr aufwachen. Das dauert. Das führt häufig auch zu ganz skurrilen Aufwändesituationen, weil die Leute ja eben nicht sofort handlungsunfähig sind, sondern die wachen dann irgendwann vielleicht auch wieder auf, rennen durch die Wohnung, da gibt es blutige Fußabdrücke und so weiter. Und da kommt man dann erstmal hin und denkt, oh Gott, was ist denn hier passiert? Aber am Ende ist es denn alles mit einer solchen Verletzung und einer verzögert eintretenden Handlungsunfähigkeit gut zu erklären. Also ich will sagen, man kann aus solchen Verletzungen durchaus verbluten und auch relativ schnell relevant Blut verlieren. So sind, denke ich, diese verschmierten Blutspuren an der Wand und auf diesem Schlafsofa auch gut zu erklären. Denn wenn der die Schnitte erhalten hat und sich dann auf das Sofa gesetzt hat, Schrägstrich im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung darauf geworfen wurde, dann ist das plausibel zu erklären. Kein Problem. Okay, also es klingt... Erstmal schon mal sehr unplausibel, dass er mit dieser Verletzung es überhaupt rausgeschafft hätte. Aber das hat die Staatsanwaltschaft nicht mal angenommen. Und jetzt haben Sie ja schon gesagt, jemand mit zerfetztem Herz konnte 100 Meter schwimmen. Vielleicht hatte dieser Mann auch so eine außergewöhnliche Konstitution. Ja, wenn wir mal annehmen, dass das so gewesen sein könnte, sag ich jetzt mal umkundend, dann sehen wir uns mal den weiteren Weg an, den er zurückgelegt hat. Denn ist er ja 60 Meter diese Straße hochgegangen, hat dabei nur vereinzelte Blutstropfen verloren. Und dann hat er sich hinter ein Auto gehockt, hat dabei auch wenig Blut verloren, hat dann noch ... Mit ja dann, so wird es ja postuliert, durchtrennten Kehlkopf, durchtrenter Stimmlippe um Hilfe gerufen. Und zwar so laut, dass Anwohner aufgewacht sind. Also da muss man ein ganz großes Fragezeichen hinter machen. Und ist dann noch in der Lage gewesen, vor der Tür von diesem Anrufer dann zu stehen. Denn es gibt Blutspuren, die beweisen, dass er gestanden haben muss. Denn dort ist Blut ausgehustet worden. Das ist eine kleine Blutwolke an der einen Wand. Das kann man auf den Bildern erkennen. Also der muss gestanden haben und hat da tatsächlich dieses Blut dann ausgesucht. Also das ist eine andere Blutspur, als man sie beispielsweise jetzt im Zimmer gefunden hat. Genau, im Zimmer sind es eher verschmierte Blutantragungen, beziehungsweise auch in die Möbel dort eingedrungene Blutantragungen, zum Teil auch tropfenförmig. Aber im Bereich des Auffinderortes, wo die Leiche dann letztendlich lag, vor der Tür von diesem Anrufer, das ist schon sehr, sehr großflächig. Das ist auch viel tropfenförmig. Arterielle Spuren sind da nicht. Also dieses pulssynchrone Ausspritzen aus einer Wunde haben wir nicht gesehen. Wäre aber auch gar nicht zu erwarten. Ja, das hätte ich mir erst mal gedacht als Laie. Okay, die Schlagader wird durchtrennt und dann gibt es eine furchtbare Fontäne. Ja, aber dann müsste es die Schlagader auf der gleichen Seite sein. Und es war die Schlagader auf der gegenüberliegenden Seite. Das heißt, das Blut, was dann aus dem Gefäß austritt, unter einem physiologischen Blutdruck steht, sucht sich ja den Weg des geringsten Widerstandes. Und der wäre dann ja sozusagen zurück durch den Stichkanal. Das heißt, das Blut tritt dann aus der Halsschlachader aus und müsste dann erstmal massiv in die Luftröhre, nicht nur reinlaufen, sondern müsste dann auch, und das hätte man bei der Obduktion sehen müssen, müsste massiv eingeatmet werden. Das heißt, wir hätten bei der Obduktion eine, wenn das wirklich so geschehen wäre, eine ganz, ganz, ganz massive Blutaspiration feststellen können. Also Aspiration, Anatmung von Substanzen, Magen in Halbblut, Wasser, was auch immer. In diesem Fall Blut. Erstmal nochmal zu der Verletzung der Schlagade. Das heißt also. Wenn das Messer direkt auf die Seite kommt, wo die Schlagader auch verletzt wird, dann ist es relativ schnell offen und dann spritzt es raus. Aber es ist wie durch einen Tunnel durch den Hals und verletzt die Schlagader. Und das Blut muss den Weg dann durch diesen Tunnel nehmen. Und deswegen spritzt es nicht raus, sondern läuft raus. Sehr vereinfacht kann man das so sicherlich sagen. Okay, und das Husten kommt dann, weil das Blut in den Hals läuft oder in die Lunge läuft? Ja, das Blut läuft natürlich in den Kehlkopf, der ja auch betroffen war. Ja, er läuft dann in die Luftröhre, in die Lunge und so weiter. Und dann behindert das natürlich den Gassaustausch und die Atmung. Und wir kennen ja alle, wenn wir jetzt einen Schluck Wasser in den falschen Hals kriegen, sag ich jetzt mal landläufig, dann fangen wir auch an zu husten. Und das ist auch nicht zu unterdrücken. Und eben solche ausgehusteten, kleinsten Blutspuren waren an dieser Tür oder an dieser Wand neben der Tür auch festzustellen. Das heißt, der muss da gestanden haben und ist dann eben, nachdem er an die Tür gehämmert hat, dann dort zusammengebrochen. Waren die woanders auf der Strecke auch noch zu sehen, diese Spuren? Nein. Okay, also das würde bedeuten, wenn er diese Verletzung hatte, und da müsste es die gegeben haben, weil er muss einfach husten. Er hat ganz enorm viel Blut in der Lunge. Er hustet das automatisch aus. Also entlang der ganzen Strecke, die er angeblich mit dieser Verletzung genommen hat, müsste der wo überall solche Spuren hinterlassen. Genau, und es ist ja eine alte rechtsmedizinische Weisheit. Wenn sozusagen der Sachverhalt nicht rund ist, dann bleiben nur die Obduktionsergebnisse. Und wenn wir uns hier auf die Obduktionsergebnisse konzentrieren, dann hätte man erwarten müssen, dass bei dieser Verletzung, wenn die in der Wohnung geschehen wäre, unabhängig der ganzen Fragezeichen, die wir jetzt schon formuliert haben, dass eine massive Blutaspiration stattgefunden hätte. Und dann ist ja nicht nur Blut in der Lunge und steht dem Kreislauf nicht zur Verfügung, sondern dieses Blut behindert den Gassaustausch. Das heißt, auch da sind nach relativ kurzer Zeit geordnete Handlungen eigentlich gar nicht mehr möglich. Man hat bei der Obduktion zwar auch Blutaspiration festgestellt, aber nicht in einem Maß, wie ich es erwartet hätte, wenn jemand etwa eine Minute, das dauert ja ungefähr, also 60 Meter zu gehen, zu taumeln, sich dazu verstecken, dauert ungefähr eine Minute, vielleicht etwas länger. Wir Normalen machen in einer Minute so 12 bis 14 Atemzüge. Wenn wir unter Stress stehen, sicherlich mehr. Und mit jedem Atemzug wäre dann aus dieser blutenden Halsschlagaderblut eingeatmet worden. Hätte man dann in der Lunge gezogen. Genau. Es gibt tatsächlich Bilder von den Lungenschnittflächen, wo man auch eine Aspiration sieht, die aber in keiner Weise so ausgeprägt ist, wie ich sie erwartet hätte. Das liegt auch immer so ein bisschen im Auge des Betrachters und auch ein bisschen auch in der Erfahrung des Betrachters, wie man diesen Befund dann einschätzt. Und ich hätte eben deutlich mehr an Blutaspiration erwartet. Und was sagte Ihnen die Blutspur in dieser Sackgasse, also diese kleine Ecke, in die er offenbar gerannt ist, bevor er dann zuletzt an diese Tür gehämmert hat? Ja, das musste ich mir natürlich auch erstmal räumlich vorstellen und da war es sehr hilfreich, dass die Polizei im Nachgang, im Rahmen ihrer Ermittlungen Filmaufnahmen gemacht hat. Das heißt, sie sind sowohl den Weg, den Pachetzka und Schal gegangen sind, links groß aus der Wohnung, haben sie filmisch dokumentiert, wie auch den Weg, den Pietitzki und später auch Czubek genommen haben, rechts raus. Also wenn Sie mich fragen, was da passiert ist, und das habe ich letztendlich auch in meinem Gutachten so formuliert. Diese Halsstichverletzung ist nicht in der Wohnung entstanden, sondern in der Wohnung sind die Schnittverletzungen am Rücken und am Hinterkopf entstanden, mit denen er zwar einen Blutverlust erleidet, was auch die Blutsprung in der Wohnung erklärt, ihn aber nicht handlungsunfähig macht. Damit kann er problemlos aus dem Fenster raus, das T-Shirt auf den Hinterkopf und verliert deswegen relativ wenig Blut oder fast kein Blut, abgesehen von der Stelle, wo er sich in einem parkenden Auto versteckt hat, auf der Flucht und der Jibback ist hinter ihm her. Das ist meine These. Und er geht dann in diese Sackgasse auf der Flucht vor dem Jibback und das ist eben eine Sackgasse. Und dort stellt ihn der Täter, fügt ihm dann die beiden Stichverletzungen in den Hals zu und entfernt sich dann. Mit dieser Verletzung setzt natürlich eine Blutung ein, die die Bluttropfen in der Sackgasse erklärt. Und dann ist es eben noch möglich, 10 bis 12 Meter zurückzulegen, an eine Tür zu klopfen, Krach zu machen und dann aber sehr schnell auch das Bewusstsein zu verlieren und zu versterben. Ich denke, das ist das, was da passiert ist. Das war das Ergebnis, zu dem Sie dann gekommen sind. Und wie verlief dann die Wiederaufnahme? Ja, ich bin ja nicht der Einzige, der zu diesem Ergebnis gekommen ist, sondern völlig unabhängig von mir, hat diese Rechtsanwältin einen weiteren Rechtsmediziner beauftragt aus Irland, den ich persönlich auch gar nicht kannte vorher. Und der kam unabhängig von mir zu der gleichen Auffassung, dass eben diese ganzen Wege gar nicht mehr zurückzulegen sind und dass vor allem das auch gar nicht zu einem Spurenbild passt. Hatte die Anwältin dann Erfolg mit dem Wiederaufnahmeverfahren? Also in Deutschland ist es ja wahnsinnig schwer. In England ist es offensichtlich genauso schwer. Was wir jetzt hier so lockerflockig erzählen, hat sich natürlich über Monate und Jahre auch hingezogen. Die Tat war ja 2016. Mein Gutachten habe ich dann abgegeben, ich glaube 2019 ist es dann gewesen. Da saßen die beiden also schon rechtskräftig verurteilt in Haft, schon jahrelang. Es kam dann aber tatsächlich dazu, dass der Gerichtshof, der über Wiederaufnahmeverfahren entscheidet, ihm gesagt hat, wir sehen uns diesen Fall einmal an. Und tatsächlich ist dann dieser Fall auch so abgeurteilt worden, dass er gesagt hat, ihr müsst es nochmal machen. Es gibt einen zweiten Prozess. Das war nun die Zeit der Pandemie. Das heißt, ich konnte leider... Persönlich nicht vor dem Old Bailey anwesend sein. Der fand im Old Bailey statt. Genau, ich sage es auch mal, wie es ist, das ist heute auch noch ein kleiner, fauler Zahn bei mir. Also das hätte ich gerne gemacht. Das hätte ich sehr gerne gemacht. Aber das war eben nicht möglich. Kleine Fußnote dazu. Die Engländer hätten mich zwar reingelassen mit einem negativen Test, die Deutschen hätten mich aber nie wieder zurückgenommen. Ich glaube, ich habe sechs Wochen in Quarantäne gemusst. Ich habe mich damit also beschäftigt und das hätte letztendlich in keinem Verhältnis gestanden. Ja, das wäre ein beeindruckender Auftritt gewesen. Das wäre es gewesen. Ich habe dann online tatsächlich teilgenommen. Das geht dann nicht über Teams oder Zoom, sondern da hat die englische Justiz, die sind da also technisch sehr weit, haben tatsächlich eine eigene Software für sowas, die auch stabil ist, auch abhörsicher ist. Also das war sehr eindrucksvoll. Ich war dann zunächst mal bei diesem Verfahren vor dem Wiederaufnahmegericht dabei, online. Und dann eben auch einige Zeit später bei dem zweiten Verfahren, was dann das Appellationsgericht angeordnet hat. Aber eben auch nur online dort. Wie verlief der Prozess denn? Ich bin natürlich nicht den ganzen Prozess dabei gewesen, sondern nur zu meiner Gutachtenerstattung. Und ich mache das nun schon seit vielen Jahren und bin auch viel vor Gericht aufgetreten in Deutschland. Aber in England ist es schon noch mal was anderes. Und damit meine ich jetzt nicht nur die Sprache, auch die ist anders. Also man redet dort feinstes Shakespeare-Englisch. Die Anwälte reden mit dem Gericht im Stehen. Also die stehen auf. Das gibt es hier in Deutschland überhaupt gar nicht. Es gibt eben dann den einen Richter und die acht bis zwölf Geschworenen, der Richter moderiert das eher so, alle tragen natürlich dann entsprechend Robe, sind feierlich gekleidet, tragen auch diese Rosshaarperücken. Also das ist wirklich im ersten Augenblick auch etwas gewöhnungsbedürftig, dass alle diese Brücken auf dem Kopf haben. Jeder Verhandlungstag beginnt damit, dass der Dienstwachtmeister reinkommt und ruft, God save the Queen, damals noch Queen Elizabeth. God save the Queen, da stehen alle auf und dann beginnt der Prozess. Also das sind auch formal ganz andere Voraussetzungen, aber sehr interessant zu sehen. Ja, umso bedauerlicher nicht physisch vor Ort gewesen zu sein. Ja, genau. Ich habe dann trotzdem, und auch das muss man dort als Sachverständiger machen, ich habe dann einen Eid auf die Bibel schwören müssen, dass ich die Wahrheit sage, so wahr mir Gott helfe. Das gibt es vor deutschen Gerichten auch nicht als Sachverständiger, aber ich habe das natürlich alles mitgemacht. Sie hatten eine zu Hause? Ja, ja. Ich habe eine zu Hause. Kleine Fußnote, in der Bibel stehen auch ganz viele rechtsmedizinisch interessante Dinge drin. Die erste Reanimation. Man kann aus der Latzau-Geschichte viel herauslesen zur Todesfeststellung. Die erste Operation und so weiter. Also das ist für Vorträge manchmal ganz gut. Also ich habe eine Bibel zu Hause. In diesem Fall hat sie mir auch für diesen Prozess geholfen. Und ich hatte mein Gutachten da erstattet. Und bin mit englischer Höflichkeit behandelt worden. Auch von der Gegenseite, also auch vom Staatsanwalt. Das ist in Deutschland auch gelegentlich anders. Da geht es manchmal rau zu vor Gericht, ja. Das habe ich da ganz anders erlebt. Also ausgesucht höflich, in der Sache hart, aber ausgesucht höflich. Das war sehr angenehm. Wie war denn die Haltung der Staatsanwaltschaft? Also ihr Gutachten hat ja einfach... Die ganze Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft auseinandergenommen hat. Ja, das muss man jetzt ein bisschen aufdröseln. Also man kann jetzt nicht auf einen Einzelnen mit dem Finger zeigen und sagen, du hast einen Fehler gemacht und deswegen kam es zu diesem Fehlerurteil. Sondern die Haltung der Staatsanwaltschaft war letztendlich auch sehr konstruktiv und hat gesagt, okay, dann wir müssen es nochmal machen, weil das Appellationsgericht es so will. Das war auch jetzt nicht von Emotionen geprägt oder so, sondern die wollten natürlich nicht wirklich weg von den Befunden aus der ersten Instanz. Aber das konnte man eben ganz gut entkräften. Und ich habe dann etwas weiteres erlebt, das war auch sehr interessant, das kannte ich vor deutschen Gerichten auch so nicht. In Deutschland ist es so, man tritt als Gutachter vor Gericht auf, er startet sein Gutachten, die kann man vielleicht nachfragen, die beantwortet man und dann ist man entlassen. Und dann kommt vielleicht der nächste Gutachter, der sagt was ganz anderes. Dann kommen noch ein dritter und noch ein vierter und ein fünfter. Dann macht sich die Kammer aus allen gutachterlichen Aussagen sozusagen einen Gesamteindruck für ihre Urteilsfindung. In England ist es anders. In England muss man mit allen Gutachtern zusammen ein gemeinsames Gutachten abgeben, deutlich machen, in welchen Punkten man übereinstimmt und in welchen Punkten man nicht übereinstimmt. Das Joint Agreed Statement. Aha. So, und das muss man schriftlich vorher abgeben. Das heißt, das muss vorher so ablaufen. Genau, das muss also vorher abgegeben werden und dann wird man dazu befragt. Und ist man da auch im Austausch miteinander? Ja, natürlich. Und haut sich die Köpfe ein? Das haben wir genau nicht getan. Die beiden Kollegen, die die erste Obduktion gemacht haben, die sie ja gut gemacht haben, und der irische Kollege und ich, wir haben uns dann in Videokonferenzen mehrfach zusammengesetzt und haben gesagt, okay, worüber reden wir eigentlich hier? Und dann ist Folgendes herausgekommen. Die Kollegin, die im ersten Verfahren vor Gericht ausgesagt hat, ist nie befragt worden zur Frage, wo die Verletzung entstanden ist. Es gab auch keine rechtsmedizinische Leichen-Fundort-Besichtigung. Das wäre in Deutschland völlig unüblich, hat aber mit dem System in England zu tun. In England ist es offensichtlich so, dass es privat niedergelassene Rechtsmediziner gibt, die für einen bestimmten Bereich dann zuständig sind, die aber natürlich nur zu Geschäftszeiten erreichbar sind. In Deutschland ist es anders. Rechtsmedizin ist hier meistens an Universitätskliniken. Und es gibt immer einen, der 24-7 erreichbar ist für genau solche Fälle. Denn es macht natürlich Sinn, sich Tatorte anzusehen und das dann in Beziehung zu setzen mit Obduktionsbefunden, mit vielleicht weiteren Befunden, Untersuchung von Tatverlächtigen und so weiter und so weiter. Das muss also alles eigentlich in einer Hand sein. In England übernimmt das die Polizei. Da gibt es dann den sogenannten Crime Scene Manager. Das ist also ein speziell geschulter Polizist, der diesen Tatort dann aufnimmt. Es gibt auch den Crime Scene Manager, der dann die Obduktion begleitet. Das ist aber nicht zwingend der gleiche, der vor Ort gewesen ist. Das heißt, da kann eine stille Post eine Rolle spielen und können Informationen verloren gehen. Dadurch, dass eben kein Rechtsmediziner vor Ort gewesen ist und nie jemand sozusagen mit eigenen Augen dieses Blutspurenmuster gesehen hat und die auch nicht gefragt wurden, wo die Verletzung entstanden ist. Das wurde ja stillschweigend einfach vorausgesetzt, dass das in der Wohnung passiert sein muss, weil da die Blutspuren ja anfingen, in Anführungsstrichen. Kann man denen überhaupt keinen Vorwurf machen? Also den Rechtsmediziner nicht vorwürfen? Genau, kann man überhaupt keinen Vorwurf machen. Oder der Rechtsmedizinerin. Genau. Und ich bin mir auch sehr sicher, wenn die Kollegin vor Ort gewesen wäre, dann wäre die auch Kraft ihres Sachverstandes schon von ganz allein darauf gekommen, in Zusammenschau mit dem Abduktionsergebnis, dass diese Verletzung sicherlich nicht in der Wohnung entstanden ist und das hätte sie auch sicherlich in ihrem Gutachten so dokumentiert, dann wäre das einmal in der Welt gewesen. Und was war dann das Ergebnis des Gemeinschaftsgutachtens? Da haben wir uns eben zu viert mehrfach per Video dann zusammengesetzt und haben gesagt, okay, wie ist der Sachverhalt, wie ordnen wir das ein, wo stehen wir unterschiedlich und wo stehen wir gleich? Und. Das fand ich sehr schön, wie der irische Kollege dann sagte, also liebe Leute, wir sind doch alles erfahrene Rechtsmediziner hier, worüber sprechen wir eigentlich? Das ist ja wohl jedem klar, dass der Stich in den Hals tödlich ist und dass er mit dieser Verletzung diesen ganzen Weg nicht hätte zurücklegen können. Und wenn jemand von euch gefragt worden wäre, zum Blutspunmuster vor Ort und zur ganzen Situation, dann hätte dieser genauso gesagt. Ja, stimmt. Also das Ergebnis des Gemeinschaftsgutachtens war, dass wir davon ausgehen, dass die Halsstichverletzung tödlich ist. Da waren wir uns alle vier einig. Wir waren uns auch alle vier einig, dass er mit dieser Verletzung nicht mehr in der Lage ist, über einen längeren Zeitraum purposeful action, also sozusagen handlungsfähig zu bleiben, relevant handlungsfähig zu bleiben. Und dass das eben nicht zu der Annahme passt, dass die Verletzungen in der Wohnung entstanden sind. Das war das Schriftliche. Ich habe das natürlich noch mündlich etwas erläutert. Das gleiche hat der irische Kollege getan und auch die beiden englischen Kollegen haben den nochmal ausgesagt. Da gab es also keinen großen Dissens, das muss man deutlich sagen. Wie urteilte das Gericht dann? Ja, Pachetzka und Schalgel sind dann freigesprochen worden. Hatten aber schon, ich glaube, fast fünf Jahre in Haft gesessen. Fast fünf Jahre. Fast fünf Jahre. In England ist lebenslange Haft offensichtlich so, dass es nicht automatisch ist wie in Deutschland, dass man nach 15 Jahren über eine Haftentleistung nachdenkt, wenn nicht eine besondere Schwere der Schuld ausgesprochen ist, sondern da wird gleich in der Verurteilung ein Minimum Term to Serve, also eine Mindesthaftdauer festgelegt. Das heißt, die hätten also erstmal 18 Jahre gesessen ohne Wenn und Aber für eine Tat. Die sie einfach nicht begangen haben. Die sie auch nicht begangen haben können. Und was wurde mit Tschübek, dem Täter? Meiner Kenntnis? Und es gibt ja dann gar keine andere Erklärung, als dass er auch den finalen Todesstich gegeben hat. Genau, ich bin nun kein Polizist und mit den Ermittlungen jetzt auch im Nachhinein nicht so vertraut. Meine Kenntnis ist, dass der Jibbeck nach seinem Freispruch verschwunden ist. Bis zum heutigen Tage. Wie ich hörte, man auch seitens der Polizei keinen großen Eifer zeigt, dem jetzt auf die Spur zu kommen. Juristisch interessant finde ich hier als Laie den lateinischen Grundsatz nebis in idem. Niemals in der gleichen Sache. Ich glaube, das kommt von den alten Römern sogar. Das ist in ganz vielen Rechtssystemen. In Deutschland ist es auch so. Ich denke an den Fall von Mühlmann. Man darf nicht zweimal in der gleichen Sache verurteilt werden. Und der Fall von Mühlmann ist ein Fall, der in Niedersachsen spielt, wo ein junges Mädchen, eine junge Frau getötet wurde und es wurde gegen einen tatverdächtigen Prozess gemacht. Der wurde freigesprochen und später wurde aber dann eindeutig die DNA von ihm, konnte dann doch noch gesichert werden an den Asservaten und er konnte aber nicht mehr nochmal vor Gericht gestellt werden, obwohl es eigentlich damit eindeutig war. Genau, und dieser Grundsatz ist natürlich hier auch anzuwenden, denn im ersten Verfahren ist der Gschübeck ja freigesprochen worden vom Vorwurf des Mordes. Und es wäre juristisch interessant, ob man ihn jetzt ein zweites Mal überhaupt würde anklagen können. Aber das müssen Juristen entscheiden, nicht Gerichtsmediziner. Wie haben denn die beiden Freigesprochenen dann reagiert? Das weiß ich nicht. Haben die sich bei Ihnen mal gemeldet und Dankeschön gesagt? Ja, wir haben einmal geskypt oder mit dem Handy einmal so ein kurzes Videotelefonat gemacht. Das war relativ rührend, denn das sind beides auch Familienväter gewesen. Also sie hatten kleine Kinder, die sind dann außer Haft entlassen worden, mussten glaube ich dann noch einige Formalien erledigen wegen dem Brexit damals und so weiter und konnten dann aber Weihnachten 21 nach Polen. Einer oder beide, das weiß ich jetzt, sie haben gesagt, sie setzen also nie wieder einen Fuß auf englischem Boden. Was ich ganz schön fand, dass dann die Rechtsanwälte, die mich beauftragt hat, mir ein Bild schickte, wie sie mit dem Patrick Pachetzka das erste Bier in Freiheit auf der Fleet Street in London trinkt und man mich schön grüßen lässt. Das fand ich schön. Das war so ein bisschen eine kleine persönliche Note. Aber ansonsten ist das ein Fall, wo ich insgesamt sehr dankbar bin, dass ich daran mitarbeiten durfte. Denn ich verstehe Rechtsmedizin nicht nur so, dass wir helfen, der Justiz Anhaltspunkte zu geben, damit Menschen ins Gefängnis kommen, die da hingehören, sondern eben auch andersrum. Dass Menschen eben aus dem Gefängnis herauskommen, die da nicht hingehören. Und wir hatten das ja zu Anfang so ein bisschen gesagt, es gibt auch in Deutschland immer wieder solche Fälle. Ich bin mir nicht sicher, was die Justiz da für eine Fehlerkultur hat. Das überblicke ich nicht. Ich weiß nur, dass es diese Fälle immer mal wieder gibt und dass die Medial dann zu großer Resonanz führen. Und das sind allerdings auch nur die Fälle, bei denen es dann tatsächlich zu einer Wiederaufnahme kommt. Oder wo zumindest so viel nochmal nachgeforscht wird, dass dadurch Öffentlichkeit entsteht. Das hängt dann von ganz vielen Sachen ab. In diesem Fall hängt es zum Glück nicht von Geld ab, das will ich deutlich sagen, sondern wir alle haben unsere Gutachten zunächst pro bono erstattet und haben dann, als es sozusagen ein zweitinstanzliches rechtskräftiges Urteil gab, dann auch mit der Staatskasse abgerechnet, nicht aber mit denen dann freigesprochen. Es ist ja auch leichter zu erkennen, was für Fehler gemacht wurden, als zu sagen, warum sie gemacht wurden. Also die Frage, die mir jetzt so ein bisschen in den Kopf steht, ist natürlich auch, inwieweit spielen da nicht auch gewisse Stereotype, auch vielleicht ausländerfeindliche Stereotype eine Rolle? Boah, vier vollgesoffene Polen, die schießen sich die Lichter aus und dann hauen sie sich auf die Mütze und stechen zu und eigentlich packst du sie alle drei rein, erwischst du keinen falschen. Das ist so ein Verdacht, dass eine solche Haltung auch eine Rolle gespielt haben könnte. Das ist ein Verdacht, den man haben kann. Das ist aber etwas, was ich aus den Unterlagen, die ich kenne und das sind einige überhaupt nicht herauslesen. Dass jetzt hier jemand gesagt hätte, ach, englische Interessen sind nicht betroffen, das sage ich jetzt mal verkürzt, das kann ich überhaupt nicht wahrgenommen. Nee, so meine ich das auch gar nicht, sondern eher, dass man…, Stereotype hat, Vorstellungen hat bei Ermittlungsarbeit auch gegenüber bestimmten Milieus, gegenüber bestimmten Herkünften und das durchaus ja die Sorgfalt und auch die geistige Flexibilität beeinflussen kann. Das kann sein. Man darf das aber nicht zulassen. Man muss jeden Fall individuell betrachten. Aber aus dem konkreten Fall, über den wir hier sprechen, kann ich das überhaupt nicht herauslesen. Also die haben ja wirklich gut gearbeitet, allesamt, aber sie haben sich eben untereinander nicht besonders gut abgesprochen. Sie haben es falsch zusammengesetzt, aus den Teilen, die Sie hatten. Ja, genau. Also es wäre schön gewesen, wenn es hier einen Gerichtsmediziner gegeben hätte, der vor Ort ist, der die Obduktion durchführt und der sich dann auch äußert zur Frage, was ist wo passiert und was ist mit dem Spurenbild in Einklang zu bringen, was sich aus der Obduktion heraus ableiten kann. Gott sei Dank Jahre später hat sich nochmal jemand der Sache angenommen. Ja, es kann halt jedem passieren. Es kann jedem passieren. Ja, man will gar nicht drüber nachdenken. Herr Buschmann, ganz herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns das auch so verständlich zu erklären. Und es ist ja oft auch so, dass die Gerichtsmedizin eine sehr wichtige Rolle spielt, aber selten so eine Hauptrolle. Selbst im Fernsehkrimi nicht, aber das ist schon einer dieser Fälle, bei dem es so war. Das ist für Sie auch selten, glaube ich. Das stimmt und ich bin sehr dankbar, dass ich da also einen kleinen Teil beitragen konnte. Das hat mich sehr gefreut und sehr stolz gemacht. Das würde ich gern zugeben. Ja, vielen Dank. Das ist auch erzählt er mir. Ja, vielen Dank.